Neuigkeiten

Neu: Der digitale Bauantrag

Landkreisverwaltung und Pilotkommunen führen digitalen Bauantrag ein
 
Zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes sollen digitale Bürgerservices von der Verwaltung auf den Weg gebracht werden.  Die Landkreisverwaltung des Ostalbkreises hat sich gemeinsam mit insgesamt sechs Pilotkommunen zusammengeschlossen, um den digitalen Bauantrag einzuführen. Ermöglicht wird dies durch die neue Landesbauordnung aus dem Jahr 2019, die mit ihren zugehörigen Verordnungen den Weg zum digitalen Bauantrag ebnet. Insbesondere der Wegfall des Unterschriftserfordernisses für Bauanträge, Bauvorlagen und einzureichende Unterlagen führte zu erheblichen Erleichterungen im Zuge der Digitalisierung.
 
Im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau und den Kommunalen Landesverbände Baden-Württemberg haben das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration und der kommunale IT-Dienstleister Komm.ONE entsprechende Online-Verfahren entwickelt. Diese Prozesse stehen allen 1101 Kommunen in Baden-Württemberg zur Verfügung, so auch den Kommunen im Ostalbkreis.
 
Die Landkreisverwaltung führt zunächst mit den Gemeinden Abtsgmünd, Hüttlingen, Rosenberg, Spraitbach, Unterschneidheim und Wört pilotweise den digitalen Bauantrag ein. Konkret handelt sich um die Baugenehmigung sowie die Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren. Nach erfolgreicher Pilotierung sollen alle weiteren Kommunen im Ostalbkreis angeschlossen werden, sodass die gesamte Region von diesem Standard profitieren kann.
 
Damit steht allen Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Architekturbüros ein nutzerfreundlicher, behördenübergreifender Online-Prozess zur Verfügung. Einzige Voraussetzung ist, dass alle Antragstellenden über ein Servicekonto auf der Portalplattform des Landes Baden-Württemberg „service-bw.de“ verfügen. Über diesen Weg kann im Rahmen der Antragsstellung sicher und datenschutzkonform miteinander kommuniziert werden.
 
Die digitalisierte Verwaltungsleistung ist wie das bisherige Formblatt für den analogen Bauantrag gegliedert und führt die Nutzerinnen und Nutzer durch ergänzende Hinweise und Ausfüllhilfen schnell und effektiv durch den Antragsprozess. Dadurch werden Bauanträge künftig vollständiger und mit weniger Fehlern erfasst. „Mit der Einführung des digitalen Bauantrags kommen wir ein weiteres Stück auf dem Weg voran, um Verwaltungsverfahren online zugänglich zu machen und effizienter zu gestalten“, betont Landrat Dr. Joachim Bläse und dankt gleichzeitig den Pilotkommunen, die sich für die Einführung des neuen Verfahrens im Ostalbkreis zur Verfügung gestellt haben.

Hier geht es zu den Anträgen bei Service-BW:

Baugenehmigung beantragen

Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren beantragen

 

Hier geht es zur Anleitung:

INFO:
 
Nach dem Onlinezugangsgesetz - Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen - sind Bund und Länder verpflichtet, bis Ende des Jahres 2022 ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. In Baden-Württemberg ist zentrale Website hierfür das Serviceportal service-bw.de. Im Einzelnen bedeutet dies, dass 575 Verwaltungsdienstleistungen von der kommunalen bis zu Bundesebene digitalisiert werden müssen.

Die Landkreisverwaltung arbeitet aktuell daran, rund 230 Leistungsbeschreibungen einzelner Verwaltungsdienstleistungen aus dem Serviceportal des Landes in die eigene Website zu integrieren. In einem weiteren Schritt werden dann auf service-bw.de bereits verfügbare Online-Anträge für die Bürgerinnen und Bürger des Ostalbkreises sukzessive zugänglich gemacht.
 
Bislang sind folgende Online-Prozesse in service-bw aktiviert, auf www.ostalbkreis.de eingebunden und stehen den Bürgerinnen und Bürgern im Ostalbkreis orts- und zeitunabhängig zur Verfügung:
 

  • Antrag auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Antrag auf Schwerbehindertenausweis
  • Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte
  • Antrag auf Erteilung des kleinen Waffenscheins
  • Anmeldung einer Versammlung
  • Antrag auf Ausstellung eines Jagdscheins
  • Antrag auf Verlängerung eines Jagdscheins
  • Erklärung zur Festsetzung des Wasserentnahmeentgelts