Stellenangebote
Arbeiten in einer attraktiven Gemeinde mit fast 6500 Einwohner.
Bitte beachten Sie auch unsere Stellenanzeigen in der Presse. Auch hier bieten wir offene Stellen an.
Derzeit bieten wir an:
Die Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters (m / w / d) der Gemeinde Hüttlingen (ca. 6 200 Einwohner) ist wegen Erreichens der Altersgrenze und Eintritt in den Ruhestand des bisherigen Amtsinhabers zum 01. März 2024 neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt acht Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Die Wahl findet am Sonntag, den 03. Dezember 2023, eine eventuell notwendig werdende Stichwahl am Sonntag, den 17. Dezember 2023 statt.
Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger m/w/d), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerber (m/w/d) müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten.
Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 Nr. 1 und 2 und in § 28 Abs. 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg genannten Personen.
Bewerbungen können frühestens am Tag nach dieser Stellenausschreibung und spätestens, am Montag, 06. November 2023, 18.00 Uhr, schriftlich bei dem Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Herrn Bürgermeister Günter Ensle, Bürgermeisteramt, Schulstraße 10, 73460 Hüttlingen verschlossen mit der Aufschrift "Bürgermeisterwahl" eingereicht werden.
Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist (siehe oben) nachzureichen:
- 10 Unterstützungsunterschriften von im Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlberechtigten Personen einzeln auf amtlichen Formblättern (Formblätter werden auf Anforderung des Bewerbers (m/w/d) unter Angabe des Namens und der Hauptwohnung von Bürgermeisteramt Hüttlingen, Schulstraße 10, 73460 Hüttlingen kostenfrei ausgegeben);
- eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung des Bewerbers (m/w/d) ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck.
- eine eidesstattliche Versicherung des Bewerbers (m/w/d), dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 Gemeindeordnung vorliegt, auf amtlichem Vordruck;
- Unionsbürger (m/w/d) müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere eidesstattliche Versicherung auf amtlichen Vordruck abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedstaates besitzen und in diesem Mitgliedstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaates über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgern (m/w/d) verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedstaat angeben.
Die Bewerbung umfasst Im Falle einer notwendig werdenden Stichwahl auch die Teilnahme an der Stichwahl. Eine Rücknahme der Bewerbung nach der ersten Wahl ist nicht möglich. (§10a Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes).
Ort und Zeit der persönlichen Vorstellung in einer öffentlichen Versammlung werden den Bewerbern (m/w/d) rechtzeitig mitgeteilt.
Für die flexible Nachmittagsbetreuung an der Alemannenschule der Gemeinde Hüttlingen wird Verstärkung zum nächstmöglichen Zeitpunkt gesucht:
- Vertretungskraft (m/w/d)
zur Krankheitsvertretung im Bedarfsfall, idealerweise auf Minijob-Basis.
Sie haben Spaß und Freude an der Arbeit mit Schulkindern im Grundschulalter, möchten Ihre eigenen Stärken und Ideen einbringen, sind kreativ, flexibel und arbeiten gern in einem aufgeschlossenen, freundlichen Team?
Dann freuen wir uns sehr über Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen. Die Bezahlung erfolgt nach den Vorgaben des TVöD-V.
Bewerbungen von Schwerbehinderten und Gleichgestellten werden entsprechend den Vorgaben des Schwerbehindertenrechts berücksichtigt.
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung an das Bürgermeisteramt Hüttlingen, Schulstraße 10, 73460 Hüttlingen, oder per Email an andrea.weker(@)huettlingen.de. Für Fragen steht Ihnen Frau Weker gern unter 07361/9778-15 zur Verfügung.