Wohnung: Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung

Anmeldung und Ummeldung:

Bei einem Wohnungswechsel sind Sie verpflichtet, sich beim Einwohnermeldamt Christina Bauhammer und Nikola Fürst innerhalb von zwei Wochen für die neue Wohnung anzumelden. (Die schriftliche Einzugsbestätigung der Wohnungsgeberin/des Wohnungsgebers oder einer beauftragten Person ist beizufügen.)

Folgende Unterlagen werden benötigt:

Abmeldung:

Bei einem Umzug im Inland gibt es keine Abmeldepflicht, jedoch besteht Abmeldepflicht bei Wegzügen ins Ausland und bei Auflösung eines Nebenwohnsitzes.