Vaterschaftsanerkennung

Zuständig für Fragen bei Aufnahme von Vaterschaftsanerkennungen ist Christina Bauhammer.

Voraussetzungen

  • Die Vaterschaftsanerkennung wird in der Regel beim Jugendamt oder beim Standesamt beurkundet; sie kann aber auch bei einem Notar beurkundet werden.
  • Die Zustimmung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung ist erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

  • Auszug aus dem Geburtsregister des Vaters
  • Gültiger Personalausweis bzw. Reisepass