Sterbefall

Viele Bestatter übernehmen einen Großteil der notwendigen organisatorischen Aufgaben und Formalitäten. 

Tritt der Todesfall zu Hause ein, muss zunächst ein Arzt benachrichtigt werden, um die Todesbescheinung zu erhalten. 

Jeder Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag dem zuständigen Standesamt anzuzeigen. Zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt, in dessen Stadt oder Gemeinde der Tod eingetreten ist. 
Die Anzeige erfolgt mündlich durch einen nächsten Angehörigen oder einen bevollmächtigten Bestatter. 
Bei Sterbefällen in öffentlichen Krankenhäusern oder ähnlichen Einrichtungen ist die Verwaltung der Einrichtung zur Anzeige beim zuständigen Standesamt verpflichtet.

Für die Eintragung des Sterbefalles in das Sterberegister sind folgenden Unterlagen notwendig:
- Todesbescheinigung des Arztes
- Personalausweis des/der Verstorbene/n
- Geburtsurkunde (bei Ledigen)
- Eheurkunde (bei Verheirateten)
- Eheurkunde und Scheidungsurteil (bei Geschiedenen)
- Eheurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners (bei Verwitweten) 

Wenn die anzeigende Person dem Standesamt nicht persönlich bekannt ist, muss der Personalausweis vorgelegt werden.

Die Einsargung und die Überführung ist von einem Bestattungsunternehmen bzw. eine hierfür autorisierten Person durchzuführen.

 

Nach der Bestattung zu erledigen: 
Die Witwe bzw. der Witwer kann, bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen, nach dem Tod die Vorschusszahlung (Überbrückungsgeld) bei der Deutschen Post AG, Niederlassung Rentenservice beantragen (Vordrucke sind bei der Poststelle sowie bei der Gemeindeverwaltung erhältlich). Die Hinterbliebenenrente für die Witwe, den Witwer oder die Waisen muss beantragt werden. Ein entsprechender Antrag kann bei der Gemeindeverwaltung gestellt werden. 

Vorhandene Versicherungen und Mitgliedschaften des Verstorbenen sollten vom Todesfall informiert werden. Oftmals wird von dort eine Sterbeurkunde des Versicherten als Nachweis verlangt, diese ist gebührenpflichtig. Sie erhalten diese beim Standesamt des Sterbeortes.