Reisepass (ePass)

Seit dem 01.11.2005 werden die neuen ePässe mit biometrischen Merkmalen ausgestellt. ePass steht für "elektronischer Pass".

Biometrie ist die Technik der Erkennung von Personen anhand persönlicher Charakteristika, die biometrischen Merkmale im ePass sind zunächst Ihr Gesicht (daher ist ein geeignetes Lichtbild erforderlich), ab März 2007 zusätzlich noch Fingerabdrücke. Weitergehende Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des Bundesinnenministeriums. Die bereits ausgestellten maschinenlesbaren Pässe behalten ihre ursprüngliche Gültigkeit.

Für Ihren Neuantrag benötigen wir

Ihren alten Reisepass, auch wenn er ungültig ist, und Ihren Kinderreisepass bzw. Kinderausweis und Ihren Personalausweis

ein Lichtbild aus neuerer Zeit, Größe: 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand.

Sie müssen eigenhändig unterschreiben, nachdem eine Sachbearbeiterin oder ein Sachbearbeiter den Antrag in Ihrem Beisein ausgefüllt hat. Sie können sich also nicht vertreten lassen.

Die Bundesdruckerei in Berlin produziert die Pässe in ca. drei bis vier Wochen. Im Einzelfall kann es auch einmal länger dauern, die Gemeinde Hüttlingen hat hierauf leider keinen Einfluss. Für Eilfälle gibt es den Expresspass. Haben Sie Ihren Pass verloren oder ist er Ihnen gestohlen worden, teilen Sie dies bitte umgehend dem Bürgerservice der Gemeinde Hüttlingen mit. Bringen Sie bitte als Identitätsnachweis ein anderes Lichtbilddokument oder Ihren Führerschein sowie Ihr Familienstammbuch oder Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde mit.

Die Gültigkeit eines Reisepasses beträgt 10 Jahre, bei Personen unter 24 Jahre 6 Jahre.

Es gelten folgende Gebühren: Reisepass (ePass) 70 Euro,  für Personen unter 24 Jahre 37,50 Euro. Die Zusatzgebühr für einen Expresspass beträgt 32 Euro, für einen 48 Seiten Pass 32 Euro. Eine Reisepassänderung kostet 6 Euro.

Sie brauchen zusätzlich einen Personalausweis?

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