Landesfamilienpass
Was ist der Landes-Familienpass?
Das Land Baden-Württemberg gewährt den unten genannten Familien den vergünstigten Besuch von Staatlichen Schlössern, Gärten und Museen wie z.B. das Schloss Heidelberg, das Blühende Barock in Ludwigsburg, Staatsgalerie Stuttgart, das Deutschordensmuseum in Bad Mergentheim oder das Landesmuseum für Technik und Arbeit in Mannheim, sowie des Landeszoos Wilhelma in Stuttgart.
Wer erhält den Landes-Familienpass?
- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben
- Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
- Familien mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind mit mindestens 50 v.H. Erwerbsminderung
Wo erhält man den Landes-Familienpass?
Der Antrag auf Ausstellung des Landes-Familienpasses kann bei Christina Bauhammer und Nikola Fürst gestellt werden.
Wie funktioniert das mit dem Landes-Familienpass?
Nach Prüfung des Antrags erhalten die betreffenden Familien einen Landes-Familienpass. Dieser wird in der Regel nur einmal ausgestellt und gilt solange weiter, wie die Anspruchsvoraussetzungen vorhanden sind. Zum Landes-Familienpass selbst werden dann jährlich noch die sogenannten Gutscheinhefte ausgegeben, die zugleich einen Überblick über die zahlreichen Landeseinrichtungen geben. Die darin enthaltenen Gutscheine sind beim Besuch der jeweiligen Einrichtung unter Vorlage des Landes-Familienpasses dort abzugeben.