Fischereischeine

Zur Ausübung der Fischerei wird u.a. ein Fischereischein benötigt. Anträge werden im Einwohnermeldeamt entgegengenommen. Telefonische Auskünfte erhalten Sie bei Christina Bauhammer und Nikola Fürst

Zur Antragstellung werden benötigt:

  • · Nachweis der Sachkunde (z.B. Fischerprüfung in Baden- Württemberg)
    · 1 Lichtbild
    · Verwaltungsgebühr je nach Laufzeit des Fischereischeines in unterschiedlicher Höhe
       (aktuelle Beträge bitte erfragen)
  • Für Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr werden vereinfachte Jugend-Fischereischeine ausgestellt, die jedoch nur zur Ausübung der Fischerei unter Aufsicht eines mindestens 18 Jahre alten Inhabers eines regulären Fischereischeines berechtigen.