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Bebauungsplanentwurf "Bolzensteig VI"
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes „Bolzensteig VI“ mit integriertem Grünordnungsplan, der Satzung über örtliche Bauvorschriften und der Begründung mit Umwelt-bericht und Bauflächenbedarfsnachweis mit Untersuchung des innerörtlichen Entwicklungspotentials der Planungsgruppe stadtlandingenieure aus Ellwangen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat Hüttlingen hat am 04. März 2021 den Aufstellungsbeschluss für das Gewerbegebiet „Bolzensteig VI“ nach § 2 Abs. 1 BauGB und für eine Satzung über örtliche Bauvorschriften nach § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 7 LBO gefasst.
Dieser Beschluss wurde im Amtsblatt Nr. 10/2021 vom Samstag, den 13. März 2021 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Die Informationsveranstaltung für die Bürger fand am Dienstag, den 15. Juni 2021 um 17.00 Uhr im Forum der Gemeinde Hüttlingen statt.
Während der öffentlichen Sitzung am 25.11.2021 hat der Gemeinderat dem geänderten Entwurf des Bebauungsplanes „Bolzensteig VI“ mit integriertem Grünordnungsplan, der Satzung über örtliche Bauvorschriften und der Begründung mit Umweltbericht und Bauflächenbedarfsnachweis mit Untersuchung des innerörtlichen Entwicklungspotentials der stadtlandingenieure aus Ellwangen in der Fassung vom 10.11.2021 gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Ebenso ausgelegt wurden die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB wurde eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB im Umweltbericht durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt, beschrieben und bewertet wurden.
Bei der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 27. April 2023 hat der Gemeinderat den 2. Entwurf des Bebauungsplans „Bolzensteig VI“ mit integriertem Grünordnungsplan einschließlich der Abhandlung zur Eingriffs-/ und Ausgleichsregelung, die Satzung über örtliche Bauvorschriften und die Begründung mit Umweltbericht der stadtlandingenieure aus Ellwangen in der Fassung vom 06. Februar 2023 gebilligt.
Die Gemeindeverwaltung wurde beauftragt, den jetzt beschlossenen Entwurf mit integriertem Grünordnungsplan einschließlich der Abhandlung zur Eingriffs-/ und Ausgleichsregelung, die Satzung über örtliche Bauvorschriften und die Begründung mit Umweltbericht nach § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen. Ebenso ausgelegt werden die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen.
Auch sind die Träger öffentlicher Belange, die bei der frühzeitigen Beteiligung zum Vorentwurf Anregungen vorgebracht haben, nach § 4 Absatz 2 BauGB erneut zu beteiligen
Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt: (nicht maßstabsgerecht)
Folgende Arten wesentlicher umweltbezogener Stellungnahmen u. umweltrelevante Informationen sind bereits verfügbar und liegen mit dem Bebauungsplanentwurf aus
(Diese wurde zum 1. Entwurf abgegeben und vorgebracht) :
Arten wesentlicher umweltbezogener Stellungnahmen | Urheber Zum 1. Entwurf |
Thematischer Bezug | Schlagwortartige Kurzfassung |
Von Behörden u. sonstigen Trägern öffentlicher Belange | Landesnaturschutzverband Baden Württemberg e.V. v. 29.06.2021/09.01.2022 |
Qualität Umweltprüfung, verbleibender Eingriff | - Waldgrenze wird erreicht - Flächenverbrauch - Verlust von landwirtschaftl. Fläche. |
Regierungspräsidium Freiburg v. 15.07.2021/31.12.2021 | Geologischer Untergrund | - Quartäre Ablagerungen d. Goldshöfer Sande - Holozäne Abschwemmmassen - Empfehlung objektbezogener Baugrunduntersuchungen gem. DIN 4020 |
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Regierungspräsidium Stuttgart v. 02.07.2021/12.01.2022 | Raumordnung | - Berücksichtigung der Vorgaben übergeordneter Planungen zur Schonung der Ressourcen - (Begründung des Bedarfs) |
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Transnet BW GmbH v. 29.06.2021 |
Immissionsschutz | - Berücksichtigung der Vorgaben zu Leitungs-abständen - Hinweise zum Aufenthalt im Schutzstreifen der 380KV-Leitung |
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Landratsamt Ostalbkreis:02.07.2021/13.01.2022 Wald – und Forstwirtschaft Gewerbeaufsicht Altlasten u. Bodenschutz Landwirtschaft Naturschutz jeweils vom 02.07.2021/13.01.2022 Gemeinde Rainau 06.07.2021 |
Waldabstand 30 m sind eingehalten Immissionsschutz Verlust Boden Flächenverbrauch Umweltprüfung Nachbargemeinde |
- Waldschutz - Waldbiotope sind nicht direkt betroffen - Keine Bedenken - Hinweis auf die best. Stromleitungen - Ausgleich schutzgutübergreifend in Abstimmung mit UNB - Umweltbericht liegt vor - Eingriffs- u. Ausgleichsbilanz - Artenschutzrechtl. Belange - Eingriffs-/Ausgleichsbilanz - Schwerlastverkehr - Lärmbelästigung |
Privatpersonen: |
Peter Müller-Krejcir Naturbeobachter: 11.01.2022 zum 1. Entwurf |
Zur Artenschutzrecht-lichen Relevanzunter-suchung/zum Umwelt-bericht und Bebauugs-planentwurf/planungs-rechtliche Fest-setzungen u. örtliche Bauvorschriften | Maßnahmen, Empfehlungen, Ablehnung mit Begründung |
Neben dem Entwurf des Bebauungsplans einschließlich des nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB u. a. nach den Umweltschutzgütern i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliederten Umweltberichts sind folgende Arten umweltbezogener Information verfügbar.
Art der verfügbaren umweltbezogenen Informationen | mit Aussagen zu | Schlagwortartige Kurzfassung |
Stadtlandingenieure Ellwangen 06.02.2023 | Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Begründung mit Umweltbericht Eingriffsermittlung/Ausgleich |
Dem Planvorhaben steht unter Berück-sichtigung der Vermeidungsmaßnahmen- aus artenschutzrechtlichen Gesichtspunkten grundsätzlich nichts entgegen |
Nach § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Bebauungsplanentwurf mit integriertem Grünordnungsplan mit Textteil und der Entwurf der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften, die Begründung zum Bebauungsplan mit Umweltbericht, der Abhandlung zur Eingriffs-/Ausgleichsregelung, der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung, der geplanten externen Ausgleichsmaßnahme sowie dem Bauflächenbedarfsnachweis mit Untersuchung des innerörtlichen Entwicklungspotentials der stadtlandingenieure aus Ellwangen in der Fassung vom 06.02.2023 in der Zeit vom
15. Mai 2023 bis 16. Juni 2023
je einschließlich im Rathaus Hüttlingen, Schulstraße 10, Foyer 1. Obergeschoss, während der Dienststunden öffentlich zu jedermanns Einsichtnahme aus.
Die Unterlagen finden Sie am Ende der Seite. - Bitte nach unten scrollen.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen - schriftlich oder mündlich zur Niederschrift- beim Bürgermeisteramt Hüttlingen, Schulstr. 10, 73460 Hüttlingen abgegeben werden.
Es wird dabei gebeten, die volle Anschrift und das betroffene Grundstück anzugeben, da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird.
Auch werden diese Stellungnahmen in öffentlicher Sitzung bekanntgegeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a (6) BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragssteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. (Präklusion)
Hüttlingen, den 03. Mai 2023
gez. Günter Ensle, Bürgermeister