Neuigkeiten
Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028
Mit Ablauf des Jahres 2023 endet die aktuelle Amtszeit der für die Gemeinde Hüttlingen tätigen Schöffen und Jugendschöffen bei den Amts- und Landgerichten. In diesem Jahr finden wieder die Wahlen der ehrenamtlichen Schöffen und Jugendschöffen statt. Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts. Sie stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.
Städte und Gemeinden sind aufgefordert, für die Wahl der Schöffen geeignete Personen in so genannte Vorschlagslisten aufzunehmen. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Schöffen.
Zur Aufnahme in die Vorschlagslisten suchen wir daher interessierte Bürgerinnen und Bürger, die bereit sind, sich für dieses Ehrenamt zur Verfügung zu stellen. Sie können auch andere Bürgerinnen und Bürger für die Wahl vorschlagen.
Personen, die vorgeschlagen werden, sollten vorher befragt werden, ob sie bereit sind, dieses Amt als Schöffe zu übernehmen.
Die Vorschläge/Bewerbungen als Schöffe sollten schriftlich bis spätestens 14.05.2023 bei der Gemeindeverwaltung Hüttlingen, Schulstraße 10, 73460 Hüttlingen eingegangen sein. Für die Bewerbungsformulare bitten nach unten scrollen oder unter www.schoeffenwahl.de herunterladen.
Gesucht werden Bewerber/-innen, die in der Gemeinde wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt ein hohes Maß an Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Urteilsvermögen, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche Eignung.
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Fuchs (Tel.-Nr. 07361/9778-34, E-Mail: chantal.fuchs(@)huettlingen.de).