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Frostschutz bei Wasserleitungen und Wasserzählern

Mit Beginn der kalten Jahreszeit sollten die Haus- und Gartenwasserleitungen sowie die Wasserzähler vor Frost geschützt werden.
 
Da für Wasserverluste wegen schadhafter Wasserleitungen oder Schäden an den
Wasserzählern durch Frosteinwirkung grundsätzlich die Eigentümer haftbar sind, gibt die Gemeindeverwaltung folgende Empfehlungen aus:
 
- In der Nähe von Wasserzählern oder Wasserleitungen -insbesondere in Kellern- sollten Türen und Fenster immer geschlossen gehalten und undichte Stellen im Mauerwerk abgedeckt werden.
 
- Gartenleitungen sowie Leitungen in unbewohnten, frostgefährdeten Räumen sind rechtzeitig abzusperren und zu entleeren.
 
- Absperrventile in Kellern und Schächten sowie Zapfventile innerhalb der Anwesen müssen auf ihre Dichtheit überprüft und gegebenenfalls instandgesetzt werden. Wichtig ist, sich von der Dichtheit der Hauptsperrvorrichtungen im Keller zu überzeugen, um Wasserverluste wegen Frostschäden über den Winter zu vermeiden.
 
- Wasserzähler und Zuleitungsrohre in nicht frostsicheren Räumen sind mit Isolierstoffen zu umhüllen. Bei Wasserschächten im Freien ist ein Zwischenboden einzulegen.
 
Rohrbrüche, die nicht bemerkt werden, führen zu sehr hohen Wasserverbräuchen, die an den Wasserabnehmer abgerechnet werden müssen. Prüfen Sie deshalb von Zeit zu Zeit den Zählerstand Ihrer Wasseruhr.