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Öffentliche Bekanntmachung

 

Öffentliche Bekanntmachung:

 

SATZUNG

Über die Aufhebung der Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für das Wohngebiet Speidel vom 28.05.2022
       (Aufhebungssatzung vom 28.09.2023)
 
Aufgrund von § 25 Abs. 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches in der Fassung vom 14.06.2021, in Kraft getreten am 23.06.2021 (BGBl. I S. 1802) in Verbindung mit § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 581) einschließlich späterer Änderungen hat der Gemeinderat der Gemeinde Hüttlingen in seiner Sitzung am 28.09.2023 folgende Satzung beschlossen:
 

§ 1Aufhebung der Satzung
 
Die Satzung der Gemeinde Hüttlingen über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Abs, 1 Nr. 2 BauGB für das Wohngebiet Speidel (beschlossen im Gemeinderat am 19.05.2022, Bekanntmachung im Amtsblatt am 28.05.2022) wird aufgehoben.
 

§2 Inkrafttreten
 
Die Satzung tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
 
Gemeinde Hüttlingen, den 04.10.2023
 
gez. Günter Ensle
Bürgermeister
 
Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.