Neuigkeiten

Bereich "Bolzensteig IV"

Änderung des Flächennutzungsplans für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen

Folgende Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen (Aalen-Essingen-Hüttlingen) ist vom Regierungspräsidium Stuttgart mit Erlass vom 19. Juli 2023 (Az. 61-621-316) genehmigt worden; die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht:

 

Bereich „Bolzensteig IV“ in der Gemeinde Hüttlingen (106. FNP-Änderung)

Feststellungsbeschluss vom 29.11.2022 (Gemeinsamer Ausschuss)

 

Die 106. FNP-Änderung führt zu folgenden neuen Darstellungen:

  • · Geplante Gewerbefläche                                       ca. 5,5 ha
  • · Geplante Grünfläche                                                          ca. 2,5 ha
  • · Geplante Maßnahmenfläche                                              ca. 0,5 ha (innerhalb Grünfläche)
  • · Geplante Verkehrsfläche                                        ca. 0,4 ha

 

Maßgebend ist der Lageplan des Stadtplanungsamtes Aalen vom 14. Dezember 2021.

 

Gesetzliche Wirksamkeitsvoraussetzungen

 

Es wird gem. § 215 Abs. 2 BauGB darauf hingewiesen, dass

 

  • eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieses Feststellungsbeschlusses nach § 4 Absatz 4 und 5 GemO in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich ist, wenn sie nicht schriftlich und unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres geltend gemacht worden sind;
    eine etwaige beachtliche Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gemäß § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummern 1-3 des Baugesetzbuches (BauGB),
  • eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 etwaige beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes
  • etwaige beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs gemäß § 214 Absatz 3 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) beim Zustandekommen des Flächennutzungsplans nach § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Stadt Aalen (Bürgermeisteramt) geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.


Die Unbeachtlichkeit der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften ist nicht gegeben, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen sowie über das Genehmigungsverfahren und die Bekanntmachung verletzt worden sind.

 

Mit der Bekanntmachung der FNP-Genehmigung im Stadtinfo (Amtliche Bekanntmachungen) der Stadt Aalen und in den Amtsblättern der Gemeinden Essingen und Hüttlingen wird gem. § 6 Abs. 5 BauGB diese FNP-Änderung mit Datum vom 9. August 2023 wirksam.

 

Die FNP-Änderung (Lageplan und Begründung) kann während der Dienststunden (Montag bis Freitag 8.30 bis 12 Uhr, Montag und Dienstag 14.00 bis 16.00 Uhr, Donnerstag 14.00 bis 18.00 Uhr, Freitag 8.30 bis 12.00 Uhr) beim Stadtplanungsamt Aalen (Rathaus Aalen, Marktplatz 30, 5. Stock, 73430 Aalen) eingesehen werden. Es wird empfohlen, einen Termin zur Einsichtnahme zu vereinbaren; es können auch außerhalb dieses Zeitraumes Termine vereinbart werden (Tel.: 07361/52-1511). Dort wird auch eine zusammenfassende Erklärung gem. § 6 Abs. 5 BauGB bereitgehalten.

 

Die vorstehend genannten Unterlagen können auch bei den Bürgermeisterämtern (Rathaus) in Essingen und Hüttlingen eingesehen werden.

 

Jedermann kann über diesen Plan und dessen Inhalt Auskunft verlangen.

 

Aalen, 3. August 2023

Bürgermeisteramt Aalen

 

 

 

 

Brütting

Oberbürgermeister