Neuigkeiten

Grund- und Gewerbesteuer

Die 1. Vorauszahlungsrate des Jahresbetrages der Grundsteuer und der Gewerbesteuer wird zum 15. Februar 2024 zur Zahlung fällig.
Von den Steuerpflichtigen, die der Gemeinde ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden die jeweiligen Grundsteuer- bzw. Gewerbesteuerbeträge termingerecht vom mitgeteilten Bankkonto abgebucht.
 
Die Steuerbeträge müssen bis zum 15. Februar 2024 auf einem Konto der Gemeindekasse gutgeschrieben sein. Die Bankverbindungen der Gemeinde sowie die festgesetzten Steuerbeträge sind auf den zuletzt ergangenen Steuerbescheiden ersichtlich. Die Zahlung per Scheck gilt mit dem Tag des Eingangs bei der Gemeindekasse als geleistet.
 
Bitte geben Sie bei der Überweisung der Grundsteuer bzw. Gewerbesteuer unbedingt das auf dem Bescheid zugeteilte Kassenzeichen an. Das Kassenzeichen ist Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Verbuchung der Grund-/ Gewerbesteuer bei der Gemeindekasse.
 
Bei Zahlungsverzug ist die Gemeinde nach den gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, Säumniszuschläge und Mahngebühren zu erheben.
 
Daher unsere Bitte an alle Überweiser:
 
Erteilen Sie der Gemeindekasse ein SEPA-Lastschriftmandat. Dies erspart Ihnen die Zahlungsüberwachung und weitere Unkosten.
 
Ihr Steueramt