Wenn Sie Steuern und Abgaben an die Gemeinde bisher noch durch Überweisungen bezahlen, sollten Sie sich überlegen, welche Vorteile Ihnen das Abbuchungsverfahren bringt.
Vorteile sind, dass
- für Sie die Überwachung der Zahlungstermine entfällt
- Mahngebühren für Sie nicht entstehen können
- Säumniszuschläge wegen verspäteter Zahlung nicht entstehen
- Ihnen der Weg zur Kasse oder das Schreiben von Überweisungen abgenommen wird.
Nachteile entstehen Ihnen nicht, weil
- die Abgabe zurückbezahlt wird, wenn Sie der Belastung widersprechen
- die Einzugsermächtigung von Ihnen jederzeit zurückgenommen werden kann.
Formular Abbuchungsermächtigung
- Wenn Ihnen durch Bekanntgabe Ihrer Anschrift eine Gefährdung durch Dritte droht können Sie mit einer entsprechenden Begründung die Weitergabe Ihrer Daten aus dem Melderegister sperren (Auskunftssperre nach § 33 Meldegesetz). Ihre Daten dürfen dann ohne Ihre Zustimmung nur an amtliche Stellen weiter gegeben werden.
- Gebührenfrei können Sie gemäß § 34 Meldegesetz die Veröffentlichung Ihrer Daten an die Presse für Alters- und Ehejubiläen, für Einwohnerbücher, an das Bundesamt für Wehrverwaltung, für Direktwerbung und an Parteien und Träger von Wahlvorschlägen verhindern.
- Für nähere Informationen wenden Sie sich an das Einwohnermeldeamt Frau Bauhammer/Frau Fürst, Zimmer Nr. 03, Telefon 07361 / 97 78 - 14 oder 07361 / 97 78 - 18 christina.bauhammer(at)huettlingen.de / nikola.fuerst(at)huettlingen.de