Kinderreisepass

Für Ihr Kind, das noch nicht 12 Jahre alt ist, erhalten Sie beim Einwohnermeldeamt auf Antrag einen Kinderreisepass.  Zum Nachweis der Identität des Kindes legen Sie bitte die Geburtsurkunde des Kindes oder Ihr Stammbuch im Einwohnermeldeamt vor.
Die Gebühr für einen Kinderreisepass beträgt 13 Euro. 
Verlängerung /Aktualisierung: 6 Euro (ein Jahr gültig)

Seit dem 1. Januar 2021 ist der Kinderreisepass nur noch ein Jahr gültig.Er kann höchstens bis zu einem Alter von 12 Jahren mehrmals, jeweils um ein Jahr verlängert werden. Der Kinderreisepass kann nur vor Ablauf der Gültigkeitsdauer verlängert werden. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer wird der Kinderreisepass ungültig. Dann muss der Kinderreisepass neu ausgestellt werden.
Das Lichtbild und persönliche Angaben können aktualisiert werden.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Nachweis über die Identität des Kindes
  • Lichtbild

Ansprechpartner: Christina Bauhammer und Nikola Fürst

Hinweis für Eltern mit unterschiedlichen Nachnamen

Wenn sich der Familienname eines Minderjährigen von dem Familiennamen mindestens eines sorgeberechtigten Elternteils unterscheidet, können auf gemeinsamen Antrag alle sorgeberechtigten Elternteile im Pass Minderjähriger auf der für amtliche Vermerke vorgesehene Seite eingetragen werden. Die optionale Eintragung dient der Unterstützung der grenzpolizeilichen Tätigkeit bei unterschiedlichen Familiennamen innerhalb der Familie. Diese Eintragung ersetzt aber keinesfalls eine gegebenenfalls erforderliche, während der Reise mitzuführende schriftliche Einwilligung der zweiten sorgeberechtigten Person bei allein reisenden Elternteilen.