Gemeinderatssitzung vom 26.05.2011
Information in Kürze
Gemeinderat am 26.05.2011

Straßenbeleuchtung – Einführung einer Nachtabschaltung
Im Rahmen der GR-Sitzung vom 13.04.2011 wurde im Rahmen der Vorstellung der Ergebnisse des Teilklimaschutzkonzepts u.a. die Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung von 1.00 - 4.00 Uhr als Einsparmöglichkeit vorgeschlagen.
Die Kosten der Umstellung der Straßenbeleuchtung werden sich auf ca. 3.500 Euro belaufen (Auftrennung der Stromkreise zur Realisierung der geplanten Schaltzeiten-Teilung zwischen Haupt- und Nebenstraßen).
Von einer dauernden Deaktivierung dieser Nachtabschaltung bei Veranstaltungen wird abgesehen. Bei Großveranstaltungen wie den „Muffigeltagen“ kann die Nachtabschaltung ausgesetzt werden.

Nach Prüfung der verschiedenen Möglichkeiten hat der Gemeinderat eine Umstellung der vorhandenen kompletten Straßenbeleuchtung auf tägliche Nachtabschaltung zwischen 1.00 und 4.00 Uhr (an sieben Tagen in der Woche), unter Beibehaltung der „ganznächtigen“ Beleuchtung der Hauptstraßen und wichtigen Kreuzungspunkten beschlossen.

Neufassung der Hauptsatzung – Aufhebung der unechten Teilortswahl
Die unechte Teilortswahl ist keine „Erfindung“ der Gebietsreform von 1970/1975, sondern in Württemberg schon seit Mitte des 19. Jahrhunderts bekannt und auch in der (ersten) Gemeindeordnung Baden-Württemberg von 1955 bereits enthalten. Ob dieses Instrument tatsächlich geeignet ist, die Interessen der einzelnen Ortsteile zu wahren, muss angesichts der regelmäßig gegebenen Verteilung der Sitze fraglich sein.
Hüttlingen hat keine früher selbstständigen Gemeindeteile. Das häufigste Motiv, die Interessen der aufgelösten Gemeinde zu wahren, der Schutz vor der veränderten Situation, war in Hüttlingen daher nie gegeben. Im Gegenteil sollte hier - trotz einer räumlichen Trennung von Ortsteilen - die Einheit der Gemeinde im Vordergrund stehen.

Als Hauptargument für die Abschaffung der unechten Teilortswahl wird das hierzu anzuwendende, sehr komplizierte Wahlrecht angeführt. Die unechte Teilortswahl zwingt den Wähler zur Berücksichtigung der einzelnen Wohnbezirke sowie der Zahl der in den einzelnen Wohnbezirken und in der Gesamtgemeinde maximal zu berücksichtigenden Bewerber/innen und der Zahl der in den einzelnen Wohnbezirken und in der Gesamtgemeinde maximal zu vergebenden Stimmen. Hier zeigt die Erfahrung der Kommunalaufsicht aus vergangenen Kommunalwahlen, dass die Wähler oftmals an der Kompliziertheit des Systems scheitern.
Oft gehen hierbei Stimmen für die Bewerber aus den kleinen Wohnbezirken verloren, da die dortigen Wähler (verständlicherweise) Bewerber aus dem eigenen Wohnbezirk verstärkt bedenken und hierbei die Bewerber- und/oder Stimmenzahl überschreiten.

Durch das nachlassende Interesse an einem kommunalen Wahlamt kommt es häufiger vor, dass in kleinen Wohnbezirken während der Wahlperiode freiwerdende Sitze mangels Ersatzperson nicht wieder besetzt werden können.

Der Gemeinderat hat beschlossen, die unechte Teilortswahl aufzuheben. Bis Ende der übernächsten Amtszeit (also 2024) wird eine Sitzzahl von 16 festgelegt. Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg - GemO - beschließt der Gemeinderat am 26.05.2011 eine neue Hauptsatzung (wird separat veröffentlicht).

Naturnahe Umgestaltung des Kochers, BA 2+3 – Ausstattung des Fuß- und Radweges mit Straßenbeleuchtung
Die Baumaßnahme zur Umgestaltung des Kochers schreitet zügig seiner Fertigstellung entgegen. Bis Herbst dieses Jahres soll dann mit der Ausführung der Pflanzarbeiten die Maßnahme fertig gestellt sein.
Hinsichtlich einer möglichen Ausstattung des Weges mit Straßenbeleuchtung wurden entsprechende Leuchtenfundamente bei den Tief- und  Straßenbauarbeiten vorgesehen.

Das Anlegen der Straßenbeleuchtung wird Kosten in Höhe von rund 11.000 Euro verursachen. Die notwendigen finanziellen Mittel sind im Haushalt 2011 eingestellt.

Der Gemeinderat hat beschlossen, den  Rad- und Fußweg  mit einer Straßenbeleuchtung auszustatten. Hierfür werden Leuchten mit NAV-Leuchtmitteln eingesetzt (wie sie bereits im Baugebiet „Törleswiesen“ installiert sind).

Saisonbeginn im Naturerlebnisbad Niederalfingen
Das Naturerlebnisbad Niederalfingen ist seit dem 26.05.2011 wieder geöffnet ist. Die Wassertemperatur betrug am Tag der Eröffnung bereits 22 °C.
Am 26.05.2011 waren bereits über 100 Badegäste anwesend, ohne dass von Seiten der Verwaltung bereits über die Eröffnung des Bades berichtet wurde.

Der Gemeinderat nahm zustimmend Kenntnis vom Sachverhalt.


Interkommunaler Kostenausgleich für auswärtige Kinder gemäß § 8a Kindertagesbetreuungsgesetz (KitaG) für das Jahr 2010 
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 08. Oktober 2009 dem Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages zum Interkommunalen Kostenausgleich für die Betreuung auswärtiger Kinder zwischen den Städten und Gemeinden des Ostalbkreises zugestimmt.
Der Bürgermeister wurde mit der weiteren Abwicklung beauftragt und zu den notwendigen Schritten ermächtigt.

Die Gemeindeverwaltung Hüttlingen hat im Rahmen des Interkommunalen Kostenausgleichs einen Gesamtbetrag in Höhe von 26.206,24 € eingenommen.

Die Gemeinde Hüttlingen musste im Rahmen des Interkommunalen Kostenausgleichs
einen Gesamtbetrag in Höhe von 9.666,83 € entrichten.

Das bedeutet, dass bei der Abrechnung Interkommunaler Kostenausgleich für auswärtige Kinder gemäß den § 8 a Kindertagesbetreuungsgesetz (KitaG) für das Jahr 2010 ein positiver Betrag in Höhe von 16.539,41 € erzielt werden konnte.

Der Gemeinderat nahm Kenntnis vom Sachverhalt.

Anfragen stellte der Gemeinderat zu:
• Stand der Installation der PV-Anlage auf dem Bauhofdach
• Spielende Kinder am Kocherufer
• Dank an Schule und Förderverein der Schule für gelungenen Schüleraustausch
• Schächte in Sulzdorf im Bereich Brandwasen
• Zustand der Wand des Jugendhauses
• alkoholisiertes Verhalten der Besucher des Scheunenfests
• Verkehrsspiegel Lengenfelder Straße / Hohe Straße und Kirchhofweg / Kocherstraße
• Duschen Limeshalle
• Pflege und Unterhaltung der Kneippanlage, der Eislaufbahn und Ökologisierung des Kochers im Rahmen von Bürgerarbeit
• Vogelnestschaukel Spielplatz Niederalfingen