Haushalt 2012
Bürgermeister Günter Ensle:
Rede zur Einbringung des Haushaltsplanes 2012 (auszugsweise)
"Meine sehr geehrten Damen und Herren,
bei der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs 2012 mit mittelfristiger Finanzplanung bis 2015 trat sehr deutlich in Erscheinung, dass für unsere Haushaltswirtschaft nach wie vor schwierige Zeiten bestehen. Trotzdem ist es uns nach zähem Ringen in den verwaltungsinternen Beratungen gelungen, die Neuverschuldung 2012 auf rund 924.000 Euro herunterzudrücken, also über 1 Mio. Euro unter dem Betrag des Jahres 2011. Bis wir dieses Ziel erreicht haben, mussten wir zahlreiche Vorhaben entweder kürzen oder ganz streichen.
Ich bitte um Verständnis, wenn im kommenden Jahr nicht alle Wünsche in Erfüllung gehen. Wir müssen auch künftig Disziplin bei den Ausgaben üben und zwar in allen Bereichen. Eine finanzwirtschaftlich bescheidene Gegenwart und Zukunft muss bewältigt werden.
Mit einem neuen Haushalt, meine Damen und Herren, beginnt nicht etwa ein neues Kapitel unserer Gemeindepolitik und es wird auch kein altes Kapitel abgeschlossen, sondern der Haushalt ist ein Zwischenstand einer kontinuierlichen Entwicklung oder einfach formuliert – eine Wasserstandsmeldung. Klar ist aber auch: Um den Entwurf des Haushaltsplans 2012 verstehen und richtig einordnen zu können, muss man auch auf den letzten Haushalt und die Haushalte in den Vorjahren zurückschauen.
Wenn man die vergangenen 5 Haushaltsjahre näher betrachtet und analysiert, kommt man nicht umhin, die Prädikate glücklich und erfolgreich zu vergeben. Glücklich, weil günstige Umstände mit einer guten Einnahmeentwicklung einerseits und eigene Anstrengungen andererseits uns in den Jahren 2007 bis 2009 in die Lage versetzt haben, gut zu wirtschaften und Schulden zurück zu zahlen statt neue Schulden aufzunehmen.
Wir haben dieses zum Teil von außen kommende, aber auch selbst erwirtschaftete Glück für eine Konsolidierung des Haushaltes genutzt, so dass wir auf Ende des Jahres 2009 mit einer tatsächlichen Pro-Kopf-Verschuldung in Höhe von 266 Euro einen äußerst niedrigen Stand verbuchen konnten.
Erfolgreich waren diese Haushaltsjahre, weil wir in dieser Zeit zahlreiche Vorhaben in Hüttlingen verwirklichen konnten. Ich nenne beispielhaft für viele andere die zwei Herausragendsten, nämlich die Ortskernsanierung und unser Kinderhaus.
Die Bewertung von glücklichen und erfolgreichen Jahren gilt auch noch für 2010 und 2011 selbst wenn wir bereits deutliche Bremsspuren in Kauf nehmen mussten. Die Einnahmeentwicklung war deutlich schlechter als 2007 bis 2009, neue Schulden in Höhe von 1,95 Mio. Euro mussten aufgenommen und die Rücklagen weitgehend aufgelöst werden. Dennoch wurde das Investitionsniveau auf höchstem Stand gehalten. Am Ende des Jahres 2011 werden wir deshalb eine Pro-Kopf-Verschuldung von 550 Euro haben.
Wie kam es zu dieser Haushaltsentwicklung und wie haben wir sie für eine kontinuierliche Entwicklung unserer Gemeinde nutzen können? Die Gründe sind mehrfach dargestellt worden, deshalb möchte ich es bei einer kurzen und zusammenfassenden Darstellung belassen.
Auf der Einnahmenseite waren es vor allem die großen Positionen Finanzausgleich und Einkommenssteuer, die beginnend mit dem Jahr 2006 dann mit Macht ab 2007 zu erheblichen Mehreinnahmen geführt haben. Ab dem Jahr 2009 musste jedoch eine gegenläufige Tendenz insbesondere auch wegen der Wirtschaftskrise festgestellt werden, sodass wir für das Jahr 2011 eine Negativzuführung planen mussten. Dies waren im Wesentlichen Veränderungen von Außen, die von der Gemeinde nicht oder nur sehr bedingt beeinflusst werden konnten.
Auf der Ausgabenseite haben wir Einfluss nehmen können und dies auch getan. Hier kam uns zugute, dass wir stets äußerst sparsam, vorausschauend und nachhaltig gewirtschaftet haben.
Insofern war die Aufstellung unseres Haushaltes für das Jahr 2012 eine logische und konsequente Folgerung. Nach den jetzt vorliegenden Zahlen rechnen wir mit einer Zuführung vom Verwaltungshaushalt in Höhe von 757.800 Euro. Wenn man den diesjährigen Haushalt mit dem letztjährigen Haushalt vergleicht, dann kann man von einem kleinen „turn arround“ sprechen, da wir im Gegensatz zum vergangenen Jahr eine positive Zuführung aufweisen können. Der Haushaltsplan 2012 schließt mit Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben in Höhe von
14,5 Mio. Euro ab. Damit liegen wir um 6,4 % über dem Etat des Vorjahres.
Das Volumen des Verwaltungshaushaltes ist gegenüber dem Vorjahr um 11 % höher. Der Verwaltungshaushalt erreicht nun 10.819.200 Euro.
Wie im vergangenen Jahr auch schlägt die Gemeindeverwaltung Ihnen keine Steuererhöhung vor. Auch im Bereich der Gebührenhaushalte ist mit Ausnahme der Abwassergebühr keine Erhöhung vorgesehen. Ansonsten richtet sich der Verwaltungshaushalt, von einigen Ausnahmen abgesehen, an den Zahlen des Vorjahres, wobei insbesondere wegen der gestiegenen Energiekosten Angleichungen notwendig waren.
Die näheren Ausführungen zum Verwaltungshaushalt wird Gemeindekämmerer Abele bei der Entwurfsberatung vornehmen.
Ich möchte mich nun mit dem eingebrachten Entwurf des Vermögenshaushaltes 2012 näher beschäftigen.
Wichtig war uns eine Rückführung der Neuverschuldung zu erreichen. Dem haben wir mit unserem Entwurf Rechnung getragen, indem wir Ihnen vorschlagen, die Neuverschuldung von 1,985 Mio. Euro auf 924.000 Euro zurückzuführen. Unser Ziel, diese unter 1 Mio. Euro zu drücken, haben wir damit erreicht. Wenn Sie den eingebrachten Vermögenshaushalt betrachten, dann haben wir immerhin diesen von 8,6 Mio. Euro angemeldeten Ausgaben für notwendige Maßnahmen auf 3,7 Mio. Euro zusammengestrichen. Der Vermögenshaushalt liegt damit um 200.000 Euro unter dem des Vorjahres. Bei der Arbeit mit dem Rotstift haben wir uns an sachlichen Maßstäben orientiert. Sie heißen:
- Diejenigen Maßnahmen, die in diesem Jahr begonnen wurden und noch nicht voll finanziert sind, mussten zwangsläufig aufgenommen werden.
- Was noch nicht begonnen wurde, ist auf den Prüfstand gekommen. Lässt sich ein Aufschieben der gesamten Investition oder einzelner Bauabschnitte in spätere Haushaltsjahre vertreten? Deshalb sind einige Projekte aufgeschoben, andere bleiben – ggf. mit reduzierten Ansätzen – im Haushalt. Insbesondere bei der Sanierung von Straßen und Kanälen, haben wir nur die dringlichsten Maßnahmen aufgenommen. Damit ist jedoch keine Festschreibung auf lange Sicht verbunden. Aus der Vergangenheit wissen wir, dass sich eine dauerhafte Unterfinanzierung bei der Unterhaltung bitter rächt. Schäden reparieren sich nicht von selbst, sondern sie werden größer wenn man nichts tut. Andererseits haben wir in den vergangenen 4 – 5 Jahren mehr für den Erhalt und die Pflege der Substanz unserer Kanäle, Straßen, Feldwege und Gebäude getan als in allen Vorjahren, d.h. viele frühere Sanierungsfälle sind inzwischen in Ordnung gebracht. Deshalb gilt der Grundsatz: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Das heißt, wir haben den erklärten Willen, die aufgeführten und nicht zur Durchführung vorgeschlagenen Maßnahmen in den nächsten Jahren umzusetzen.
Trotzdem schlagen wir Ihnen zahlreiche Vorhaben zur Ausführung vor. Lassen Sie mich auf ein paar wenige Einzelpositionen eingehen:
Feuerwehr
Das im Jahr 1983 erworbene Löschfahrzeug unserer Feuerwehr ist veraltet, eine Ersatzbeschaffung ist dringend notwendig, zumal nach dem Bedarfsplan schon im Jahr 2008 eine Neuanschaffung an sich notwendig gewesen wäre. Vorgesehen ist der Kauf eines HLF 1010. Dies ist ein wasserführendes Fahrzeug mit Hilfeleistung. Der Antrag auf Zuschuss ist gestellt und wir sind optimistisch, dass wir in diesem Jahr einen positiven Bescheid erhalten. Die Anschaffung sollte auch unter dem Gesichtspunkt gesehen werden, dass unsere Wehr im Jahr 2012 ihren 100. Geburtstag feiert.
Kreisel Ortsmitte
Für den Neubau des Kreisels Ortsmitte haben wir 1,3 Mio. Euro veranschlagt. 800.000 Euro sollen 2012 kassenwirksam werden. Eine stolze Summe, welche wir nur mit Hilfe Dritter schultern können. Von Seiten des Regierungspräsidiums wurde uns die Förderfähigkeit nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungs-gesetz bezüglich der beiden Äste Bachstraße und Pfitze bestätigt. Leider konnte uns bisher der Sachbearbeiter keine Zusage geben, dass im nächsten Jahr das Land für solche Maßnahmen tatsächlich finanzielle Mittel vergibt. Der Kreis hat uns dagegen eine Zusage gemacht, desgleichen erhalten wir von der Straßenbauverwaltung des Landes die sogenannten Sowiesokosten für die Instandsetzung der B 19 im Kreuzungsbereich.
Erschließung von Baugebieten
Nachdem wir in diesem Jahr das Baugebiet „Brühl“ erschlossen haben, wollen wir uns im nächsten Jahr auf die Erschließung von Baugebieten in unseren Teilorten Seitsberg und Niederalfingen beschränken. Mit den neuen Baugebieten „Unterfeld“ in Seitsberg und „Kocherwiesen“ in Niederalfingen, können wir in unseren Teilorten immerhin 17 neue attraktive Bauplätze anbieten.
Bauhof
Unseren Bauhof haben wir in den vergangenen Jahren Zug um Zug mit neuen Geräten und Fahrzeugen ausgerüstet. Notwendig in diesem Jahr ist jedoch dringend die Ersatzbeschaffung für das Boki-Mobil, wofür wir 105.000 Euro vorgesehen. haben.
Breitbandversorgung
Die Breitbandversorgung innerhalb einer Gemeinde ist ein wichtiger Standortfaktor. Nachdem die Voraussetzungen in unserem Teilort Niederalfingen nunmehr geschaffen sind, sind für das Jahr 2012 Finanzmittel für Sulzdorf und Seitsberg vorgesehen.
Dies waren nur einige Stichworte aus dem Vermögenshaushalt. Natürlich enthält der Entwurf noch viele weitere Details, die sorgfältig besprochen und überprüft werden müssen.
auch für das Jahr 2012 haben wir uns viel vorgenommen. Ich bin mir aber sicher, dass unsere Verwaltung alles in ihrer Kraft stehende tun wird, um engagiert, mit hoher Kompetenz und persönlichem Einsatz das Jahr 2012 genau so gut abzuwickeln wie dieses und die Vorjahre.
Nimmt man alles in allem so kann sich das Investitionspaket des Jahres 2012 wirklich sehen lassen. Seine Umsetzung wird die ohnehin schon hohe Lebensqualität in unserer Gemeinde weiter steigern. Natürlich enthält der Entwurf der Verwaltung bei weitem nicht alles was an Investitionen notwendig ist. Im Großen ebenso wie im Kleinen. Als finanzschwache Gemeinde müssen wir jedoch nach wie vor ein strenges Augenmerk bei der Ausgabenseite anwenden und manche Maßnahme, wenn sie auch noch so dringend erscheint, auf mehrere Jahre verteilen, bzw. den Mut haben, auch berechtigte Wünsche nicht umzusetzen. Auch zukünftig sind Prioritäten zu setzen. Eines ist jedoch abschließend festzustellen:
Wir leben nicht über unsere Verhältnisse und wir vergessen auch nicht unser bestehendes Vermögen zu pflegen, so dass es an Wert nicht verliert.
Hüttlingen ist eine prosperierende und sich weiter entwickelnde Gemeinde. Auch der Haushaltsplan 2012 enthält wichtige Weichenstellungen die uns voranbringen werden.
Lassen Sie uns vor diesem Hintergrund die Haushaltsplanberatungen zügig und mit Augenmaß führen."
Mehrfamilienhausbebauung im allgemeinen Wohngebiet Brühl
Vorstellung der Konzeption mit Grundstücksvergabe
Die Firma Kais GmbH hat Interesse, im Wohngebiet Brühl einen Wohnpark „Green Village“ mit 18 Wohnungen zu erstellen. Der Wohnpark mit einer Tiefgarage soll in 3Abschnitten verwirklicht werden. Zuerst sollen das Haus A und danach die Häuser B und C verwirklicht werden. Frau Cora Kais stellte dem Gemeinderat ihre städtebauliche Konzeption vor.
Die Firma Kais beantragt hierzu den Erwerb einer Teilfläche von ca. 848 qm Grundstücksfläche in Form eines 12monatigen Vertragsangebotes der Gemeinde zur Erstellung des Hauses „A“ mit 7 Wohnungen im Wohnpark „Green Village“.
Der Gemeinderat stimmte dem Gesamtkonzept zur Erstellung des Wohnparks „Green Village“ durch die Firma Kais GmbH zu und unterbreitet der Firma Kais GmbH ein entsprechendes Vertragsangebot.
Parkdeck Abtsgmünder Straße
Machbarkeitsstudie
In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 22.09.2011 wurde beschlossen, dass die Firma Josef Bühler aus Rainau-Dalkingen das Wohngebäude Abtsgmünder Straße 4 abbricht und auf diesem Grundstück vorübergehend zusätzliche provisorische Parkplätze angelegt werden. In der gleichen Sitzung erhielt das Büro Stadtlandingenieure aus Ellwangen den Planungsauftrag für eine Machbarkeitsstudie eines Parkdecks an dieser Stelle.
Mittlerweile hat das Planungsbüro insgesamt vier Varianten mit jeweils drei Ebenen ausgearbeitet. Die geplante Stellplatzanzahl beläuft sich auf insgesamt 58 Stellplätze.
Am Dienstag, 25. Oktober 2011 wurden im Rahmen einer Kreisbereisung Frau Schubart vom Referat 25 Denkmalpflege (Regierungspräsidium Stuttgart) die Varianten vor Ort vorgestellt.
Da das Parkdeck im Umgebungsbereich der Kirche vorgesehen ist, ist die Ausführung des Parkdecks mit der Denkmalpflege abzustimmen. Frau Schubart favorisiert eine Variante mit Flachdach. Erfreulicherweise sind im Rahmen der Sanierung „Ortsmitte II“ insgesamt 154 sanierungsbedingte öffentliche Stellplätze zuwendungsfähig. Bis zum jetzigen Zeitpunkt wurden insgesamt 103 öffentliche Stellplätze mit Sanierungsfördermitteln bezuschusst. Dies bedeutet, dass derzeit insgesamt 51 Stellplätze im Rahmen der Sanierung gefördert und bezuschusst werden können.
Der Gemeinderat nimmt von der vorgestellten Machbarkeitsstudie zustimmend Kenntnis.
Kreisverkehr Ortsmitte
Sanierung der Kirchenmauer und Verlegung des Treppenaufganges
Aufgrund der vorgesehenen Planung der Kreisverkehrs in der Ortsmitte, wird im Bereich der Kirche das Gebäude Abtsgmünder Straße 2 abgebrochen. Dadurch wird es notwendig die Kirchenmauer zu verändern und den Treppenaufgang neu zu gestalten.
Das Planungsbüro Stadtlandingenieure aus Ellwangen hatte den Auftrag eine neue Konzeption zu erarbeiten. Bei einer Besichtigung von Frau Schubert von der Landesdenkmalpflege aus Stuttgart hat diese festgestellt, dass die Kirchenmauer und der westliche Treppenaufgang zu erhalten und entsprechend wieder bei der Parkplatzanlage im rückwärtigen Bereich herzustellen ist. In Abstimmung mit der Kirchengemeinde wird der Treppenaufgang direkt zum Nebeneingang geführt.
Der Gemeinderat nahm zustimmend von der Planung Kenntnis.
Bebauungsplan „Kocherwiesen II“
Anordnung einer Umlegung
Nach dem Baugesetzbuch können zur Erschließung oder Neugestaltung von Gebieten bebaute und unbebaute Grundstücke durch Umlegung in der Weise neu geordnet werden, dass nach Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen. Die Umlegung kann im Geltungsbereich eines Bebauungsplans oder innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils durchgeführt werden. Grundstücke für das Baugebiet Kocherwiesen II sind bereits weitgehend im Besitz der Gemeinde. Um eine sinnvolle Bebauung in diesem Ortsbereich zu ermöglichen wird eine Umlegung vorgeschlagen. Die Umlegung ist ein Planungsinstrument der Gemeinde, das in Hüttlingen bereits im Jahre 2002 im Baugebiet Wasserstall/Teich angewendet wurde.
Damit im Jahre 2012 die Erschließung für dieses Baugebiet durchgeführt werden kann, hat der Gemeinderat parallel zum erneuten Aufstellungsbeschluss die Umlegungsanordnung für ein Teilgebiet des Bebauungsplanes „Kocherwiesen II (1. Änderung)“ beschlossen.
Bebauungsplan Bolzensteig IV (1. Änderung und 1. Erweiterung)
Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
und Träger öffentlicher Belange
Der Bebauungsplan Bolzensteig IV wurde bei der Realisierung leicht verändert ausgeführt und muss durch eine Änderung angepasst werden.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Bolzensteig IV – 1. Änderung und 1. Erweiterung“ ist auch für die Ausweisung und Schaffung von weiteren Gewerbeflächen unbedingt erforderlich.
Die Gewerbeflächen im bisherigen Gewerbegebiet „Bolzensteig IV“ sind nahezu alle vergeben. Das vorgesehene Plangebiet liegt östlich des Ortsmittelpunktes und ist als Grundlage für gewerbliche Bebauung vorgesehen. Das geplante Gewerbegebiet hat eine Größe von rund 25.872 m².
Der Gemeinderat hat beschlossen, für das Gewerbegebiet „Bolzensteig IV – 1. Änderung u. 1. Erweiterung “ wird ein Bebauungsplan mit textlichen Festsetzungen aufgestellt.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird mit einer Informationsveranstaltung am 06.12.2011 im Rathaus durchgeführt.
Bebauungsplan Bolzensteig IV (1. Änderung und 1. Erweiterung)
Vereinfachte Umlegung
Im Bereich des Gewerbegebietes „Bolzensteig IV und „Bolzensteig IV – 1. Änderung und 1. Erweiterung befinden sich die meisten Grundstücke im Eigentum der Gemeinde.
Damit die entsprechenden Grundstücke sinnvoll geordnet werden können, sollte eine vereinfachte Umlegung durchgeführt werden.
Der Gemeinderat beauftragte das Vermessungsbüro Hils aus Stuttgart mit der Durchführung einer vereinfachten Umlegung für das Gewerbegebiet „Bolzensteig IV“ und „Bolzensteig IV – 1. Änderung und 1. Erweiterung.
Baugebiet Wasserstall/Teich VI
Durchführung einer vereinfachten Umlegung
Im Baugebiet „Wasserstall / Teich VI“ können derzeit 3 zusammenhängende Bauplätze nicht veräußert und bebaut werden. Dadurch besteht eine größere Baulücke Neben der Gemeinde sind in diesem Bereich auch Privatpersonen im Besitz von Grundstücken.. Mit einer vereinfachten Umlegung soll dieser Umstand beseitigt werden. Gleichzeitig mit der vereinfachten Umlegung sollte für alle an der Umlegung beteiligten Grundstücke ein Baugebot erlassen werden, das in angemessener Zeit umzusetzen ist.
Der Gemeinderat beauftragte das Vermessungsbüro Hils aus Stuttgart mit der Durchführung einer vereinfachten Umlegung mit Anordnung eines Baugebotes für das Baugebiet „Wasserstall / Teich VI“
Abwasserbeseitigung
Anpassung der Gebühren
Bei der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr wurde ein Kalkulationszeitraum von zwei Jahren bis einschl. 2011 zugrunde gelegt. Nach Ablauf dieses Zeitraums muss die Abwassergebühr neu kalkuliert werden. Der Abschluss der Jahresrechnung 2010 hat gezeigt, dass noch eine sehr hohe Unterdeckung vorhanden ist. Durch den Umbau und die Erweiterung der Kläranlage, die Erschließung von Baugebieten, sowie Instandsetzungen im Rahmen der Eigenkontrollverordnung sind die kalkulatorischen Kosten, d.h. die Abschreibungen und die Verzinsung des Anlagekapitals weiter gestiegen. Auch die Unterhaltung und der Betrieb der Regenüberlaufbecken erfordern einen erhöhten Aufwand. Bereits beim Rechnungsabschluss 2010 wurde dem Gremium mitgeteilt, dass die Abwassergebühren zum 01.01.2012 neu berechnet und angepasst werden müssen.
Auf der Grundlage des Rechnungsergebnisses 2010 sind für das Jahr 2012 bis 2014 voraussichtliche Kosten von 931.555 Euro abzüglich Einnahmen von 132.254 Euro, ergeben somit 799.301 Euro zu berücksichtigen. Hinzu kommen noch anteilige Kosten als Ausgleich für die Unterdeckung der Vorjahre (Gesamt 182.903 €) die nach dem Kommunalabgabengesetz auf 1 bis 5 Jahre aufgeteilt werden müssen. Die durchgeführte Kalkulation sieht einen Ausgleich innerhalb von 3 Jahren vor, so dass anteilige Kosten pro Jahr in Höhe von 60.968 Euro zu berücksichtigen sind. Ein Kostenanteil für die Straßenentwässerung ist für das Jahr 2010 von 182.883 Euro wurden abgezogen. Diese gebührenfähigen Kosten betragen somit für das Jahr 2010 somit 677.386 Euro.
Daraus resultierend wurden vom Gemeinderat mehrheitlich die Abwassergebühren zum 01.01.2012 wie folgt festgesetzt
(1) Die Schmutzwassergebühr (§ 40) beträgt je m³ Abwasser 2,96 Euro.
(2) Die Niederschlagswassergebühr (§ 40a) beträgt je m² versiegelte Fläche 0,17 Euro.
(3) Die Gebühr für sonstige Einleitungen (§ 8 Abs. 3) beträgt je m³ Abwasser oder Wasser 20,55 Euro.
(4) Die Abwassergebühr für Abwasser, das zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht wird (§ 38 Abs. 3), beträgt:
a) bei Abwasser aus Kleinkläranlagen: je m³ Abwasser 34,25 Euro,
b) bei Abwasser aus geschlossenen Gruben je m³ Abwasser 2,74 Euro.
(5) (unverändert)
Antrag des Schwäbischen Albvereines
Beschaffung von Mobiliar
Der erste Vertrauensmann der Ortsgruppe des Schwäbischen Albvereins Hüttlingen hat mit Datum vom 07. November 2011 einen Antrag für einen Zuschuss bei der Ersatzbeschaffung von Mobiliar für das Vereinsheim (Albvereinshaus) des Schwäbischen Albvereins gestellt.
Die Vereine können für Investitionen, die Neuanschaffung von besonders teueren vereinseigenen Geräten und Musikinstrumenten ab einem Mindestbetrag von 1.500,00 € einen Zuschuss in Höhe von 15 vom Hundert erhalten.
Der Schwäbische Albverein erhält für die Anschaffung von neuem Mobiliar für das Vereinsheim einen Zuschuss in Höhe von maximal 1.775,00 €.
Kindertagespflege
Kommunaler Kostenanteil
In den vergangenen Jahren haben der Bund und die Länder zahlreiche Gesetze zum Ausbau der Kleinkindbetreuung verabschiedet. Mit Inkrafttreten des Kinderförderungsgesetzes wurde der Kindertagespflege der gleiche Stellenwert wie die Betreuung einer Einrichtung gewährt. Damit wird dem Wunsch- und Wahlrecht der Eltern Rechnung getragen. Die Kleinkindbetreuung außerhalb der Einrichtung durch eine Tagesmutter wird im Ostalbkreis bereits seit vielen Jahren durch den Verein P.A.T.E. abgewickelt.
Nach Auskunft des Landratsamts Ostalbkreis wird es für den Verein P.A.T.E immer schwieriger ohne „finanzielle Anreize“ für Eltern und für Tagespflegepersonen entsprechend geeignetes Personal zu finden.
Der Ostalbkreis beabsichtigt zur Sicherung und zum Ausbau des Betreuungsangebots über Tageseltern ein neues Finanzierungssystem („Modell Ostalbkreis“) einzuführen.
Die Zielsetzung besteht darin, eine kreisweite, einheitliche Regelung zu finden.
Die Gemeinde Hüttlingen schloss sich der vom Ostalbkreis empfohlenen Finanzierungsregelung für Tageseltern ab. 01.01.2012 an.