Die Gemeinde Hüttlingen beabsichtigt, am südlichen Ortsrand zwischen Kocher und B19 einen neuen Standort für eine gewerbliche Nutzung zu schaffen Zwischenzeitlich sind der Bebauungsplan-Entwurf vom 10.05.2010, die Begründung mit Umweltbericht sowie der Grünordnungsplan vom Büro Stadtlandingenieure ausgearbeitet worden.
Die Stadt Aalen hat auf der Grundlage des Bebauungsplan-Entwurfs einen Entwurf zur nunmehr 35. FNP-Änderung im „Bereich Hüttlingen- Süd" gefertigt. Nach den Vorberatungen in den drei Gemeinderäten der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungs- gemeinschaft Aalen soll am 28.07.2010 im gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft der Auslegungsbeschluss zur FNP-Änderung gefasst werden.
Der Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung im Bereich „Hüttlingen-Süd", gefertigt vom Stadtplanungsamt Aalen, sowie die Begründung mit Umweltbericht, gefertigt von ,,Stadtlandingenieure Ellwangen" wurden gebilligt.
Bebauungsplan „Hüttlingen-Süd“
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17. Mai 2010 die Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange behandelt.
Das Ingenieurbüro „Stadtlandingenieure“ hat zusammen mit der Gemeindeverwaltung Hüttlingen die planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften auch bezogen auf die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange ausgearbeitet.
Die Gemeindeverwaltung wird nach dem Aufstellungsbeschluss für die 35. Änderung des Flächennutzungsplans sowohl die Unterlagen für die Änderung des Flächennutzungsplans als auch den Entwurf des Bebauungsplanes mit integriertem Gründordnungsplan öffentlich auslegen.
Gewerbegebiet „Bolzensteig IV“
a) Festlegung von Abrechnungsgebieten für den Erschließungsbeitrag
Bevor die Erschließungsanlagen in Form von die öffentlichen Straßen, Plätzen und Wegen hergestellt werden, müssen Abrechnungsgebiete festgelegt werden. Nach der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen wird das Abrechnungsgebiet von allen Flächen der von einer Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke gebildet.
Im Baugebiet „Bolzensteig IV“ kann die gesamte Fläche, mit Ausnahme einer Gewerbefläche nordwestlich des Bebauungsplans, als Abrechnungsgebiet festgelegt werden.
b) Ablösung der Beiträge nach der geltenden Erschließungsbeitragssatzung
Die Satzungen für Abwasser, für die Wasserversorgung und für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für Anbaustraßen und Wohnwege beinhalten die Möglichkeit der Ablösung der Beiträge.
1. Abwasser und Wasserversorgung
Die Höhe der Beiträge für Abwasser und Wasserversorgung sind in den Satzungen festgesetzt. Sie betragen bei einer erlaubten dreigeschossigen Bauweise beim Abwasserbeitrag 9,24 Euro/qm Grundstücksfläche und beim Wasserversorgungsbeitrag
4,94 Euro/qm Grundstücksfläche inklusiv 7% MWST.
2. Erschließungsbeitrag
Nach § 19 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen kann der Erschließungsbeitrag abgelöst werden. Der Betrag einer Ablösung richtet sich nach der Höhe des voraussichtlich entstehenden Beitrags. Die Kostenberechnung des beitragsfähigen Aufwands ergibt insgesamt 550.039,56 Euro. Die für die Ablösung umzulegende Grundstücksfläche beträgt insgesamt 31.855 qm.
Nachdem für alle Grundstücke im Baugebiet der Nutzungsfaktor 1,5 (dreigeschossig) gilt, beträgt der Beitrag pro Quadratmeter Grundstücksfläche 17,27 Euro.
Insgesamt betragen die abzulösenden Beiträge aufgrund der dreigeschossigen Bauweise (Nutzungsfaktor 1,5) für die Straße, Abwasser und Wasser 31,45 Euro/qm Grundstücksfläche (inklusiv 7 % MWST beim Wasserversorgungsbeitrag).
c) Festsetzung des Bauplatzpreises
Der Bebauungsplan „Bolzensteig IV“ wurde vom Gemeinderat am 06.05.2010 als Satzung beschlossen. Mit Bekanntmachung am 22.05.2010 ist der Bebauungsplan in Kraft getreten. Die Erschließung des Baugebietes ist im Haushaltsjahr 2010 eingeplant.
Die Gesamtkosten aus Grunderwerb, Erschließung und Planung ergeben 1.313.600 Euro.
Die gesamte zu bebauende Grundstücksfläche beträgt 31.855 qm. Allein die für das Gebiet anfallenden Beiträge betragen ca. 1.000.000,00 Euro.
Die Gewerbebauflächen sollten günstig, aber kostendeckend an Gewerbetreibende veräußert werden.
Für das Baugebiet “Bolzensteig IV“ wurden die Bauplatzpreise mit 42,00 Euro / qm Grundstücksfläche festgesetzt.
In diesem Preis sind sämtliche Beiträge für Wasser, Abwasser, Erschließung (31,45Euro/qm) enthalten.
Straßen-Schadenskataster - Straßeninstandsetzungen
Im Rahmen der Gemeinderatssitzung vom 06.05.2010 wurde dem Gremium das aktuelle Straßen-Schadenskataster vorgestellt. Dieses Schadenskataster zeigt einen erhöhten Handlungsbedarf auf.
Im Verwaltungshaushalt stehen für das laufende Jahr auf Grund der beschlossenen Sparmaßnahmen nur noch Mittel in Höhe von knapp 15.000,- € zur Verfügung.
Aus diesen Mitteln müssen folgende Arbeiten finanziert werden:
· Mulch -Arbeiten an Fahrbahnränder und Straßengräben entlang den GV-Straßen
· Unterhaltung der Brunnen
· Unterhaltung der Buswartehäuschen
· Unterhaltung von Brücken und Geländer
· Reparaturen von Treppenanlagen
· Sachbeschädigungen
· Kaltmischgut für dringendste Flickarbeiten (Gefahr im Verzug)
· u.v.m.
Somit besteht kein finanzieller Spielraum, um ein Straßenreparaturprogramm 2010 auflegen zu können. Um wenigstens die im Schadenskataster als „dringend“ ausgewiesenen Schäden zu sanieren, wären finanzielle Mittel in Höhe von rund 56.000,- € notwendig.
Im Bereich der Schachtregulierungen wären 32 Stück als „dringend“ eingestuft, zu sanieren.
Dazu müßten Schächte in der Wasseralfinger Straße, Goldshöfer Straße und Sulzdorfer Straße angepasst werden. Gesamtkosten zur Sanierung belaufen sich auf rund 30.000,- €. Im Vermögenshaushalt 2010 sind hierfür 20.000,- € bereitgestellt.
Um den Planansatz einzuhalten, müssen etwa 15 Schächte aus der Liste gestrichen werden.
Die Verwaltung wurde bis zur nächsten Sitzung des Gemeinderats mit der Prüfung beauftragt, ob im Bereich von bestehenden Haushaltsresten oder über eine Umschichtung weitere Finanzmittel für diesen Bereich zu finden sind.
Sommerferienprogramm 2010
Mit 69 (Vorjahr 48) abwechslungsreichen Aktionen wird auch dieses Jahr den Hüttlinger Kindern ein sehr attraktives Programm während der Sommerferien geboten.
Deshalb gilt allen Veranstaltern ein herzliches Dankeschön.
Im Jahr 2009 haben sich insgesamt 295 Kinder an den Ferienaktionen beteiligt.
Manche Angebote waren so stark gefragt, dass die Teilnahme ausgelost werden musste. Die Meldungen und das Losverfahren wurden mit einem erheblichen Zeitaufwand zentral von der Gemeindeverwaltung durchgeführt und den Veranstaltern zur Verfügung gestellt.
Mit den Organisatoren und Anbietern der Ferienaktionen wurden in einer Besprechung Änderungen und Verbesserungen bezüglich der Anmeldung vereinbart.
Der Gemeinderat nahm zustimmend Kenntnis.
Anfragen stellte der Gemeinderat zu:
· Übergänge der Parkflächen in der Bachstraße
· Sicherheitsdienst Muffigelfesttage
· Dauerparker im Bereich Abtsgmünder Straße 7
· Containerleerung im Friedhof
· Hagelschäden
· Taubenhaltung im Wohngebiet
· Sandtausch Spielplatz Buchenweg