Gemeinderatssitzung vom 08.07.2010
Informationen in Kürze
Gemeinderat vom 08.07.2010

Besichtigungen durch den Gemeinderat
Zu Beginn der Sitzung informierte sich der Gemeinderat vor Ort über die verkehrliche Situation im Bereich des Kinderhauses „Arche Noah“ an der Kocherstrasse und über den Stand der Arbeiten des 2. Abschnittes des naturnahen Kocherausbaues.

Ballspielhalle TSV Hüttlingen
Die Gemeinde und der Gemeinderat unterstützen das Vorhaben des TSV Hüttlingen. Der Standort der Ballsportanlage im Bereich des Sportgeländes Bolzensteig ist mit der Gemeindeverwaltung abgestimmt.

Wesentliche Bestandteile des Beschlusses des Gemeinderates:
• Die Gemeinde sichert dem TSV Hüttlingen einen Zuschuss zum Bau der Ballsportanlage in Höhe von 15 % der nachgewiesenen Baukosten, abzüglich der Zuschüsse Dritter zu.
• Die Gemeinde überlässt dem TSV Hüttlingen das gemeindeeigene Grundstück auf die Dauer von 50 Jahren im Erbbaurecht.
• Die Gemeinde übernimmt die beantragten Bürgschaften.
• Der TSV Hüttlingen verpflichtet sich für die Zukunft die Unterhaltung und Pflege des durch Erbbaupacht übertragenen Grundstücks im Gesamten zu übernehmen

Bebauungsplan Brühl
Bereits 1993 hat der Gemeinderat einen Aufstellungsbeschluss für das Baugebiet Brühl mit einem Vorentwurf gefasst. Da zu dieser Zeit der Grunderwerb nicht im Gesamten zustande kam, wurden die Pläne zunächst nicht weiter verfolgt. Die Grunderwerbe sind nunmehr abgeschlossen.

Für das Baugebiet Brühl ist nun eine geänderte Erschließung vorgesehen. Dadurch verändert sich die Größe und Abgrenzung des Plangebietes erheblich und die Grundzüge der seitherigen Planung wurden verändert. Das ursprüngliche Bebauungsplanverfahren wurde eingestellt und die bisherigen Entwürfe komplett aufgehoben.

Für den Bebauungsplan „Brühl“ sowie für die Satzung über örtliche Bauvorschriften wurde in der öffentlichen Sitzung am 10.06.2009 nach § 2 Abs. 1 BauGB ein neuer Aufstellungs- beschluss gefasst.

Nach dem neuen Planentwurf vom 28.06.2010 beträgt der Geltungsbereich wie
bisher 1,93 ha. Darin ist vorgesehen eine Bebauung mit 8 Einfamiliengrundstücken mit jeweils max. 2 Wohneinheiten, sowie 4 Grundstücke, bei denen Einzel- oder Doppelhäuser mit max. je 2 Wohneinheiten zulässig sind. Weitere 2 Grundstücke bieten die Möglichkeit Einzel- und Doppelhäuser zu erstellen. Auf einem Segment im südöstlichen Bereich kann ein Einzelgebäude ohne Begrenzung von Wohneinheiten erstellt werden.

Der Gemeinderat stimmte dem vorgelegten Entwurf mit Grünordnungsplan zu. Die Träger öffentlicher Belange sollen erneut gehört und der beschlossene Entwurf öffentlich ausgelegt werden.

Energiebericht 2009
Heiko Kelnberger von der EnBW/ODR AG aus Ellwangen erläuterte dem Gremium den Energiebericht 2009 mit den entsprechenden Vergleichszahlen der Jahre 2008 und 2007.

Anhand von Grafiken über den Energieverbrauch wurden Einsparpotentiale, Wertungen und die damit verbundenen Kosten der öffentlichen Gebäude aufgeführt. Die Erstellung eines jährlichen Energieberichtes verursacht Kosten in Höhe von netto 500,00 € und ist ein wichtiges Instrument zur Kontrolle von Energie und Wasserverbrauch.

Der Gemeinderat nahm von dem Energiebericht 2009 zustimmend Kenntnis.

Verkehrsschau
Hauptamtsleiter Franz Vaas berichtete dem Gemeinderat von den Ergebnissen der Verkehrsschau, die sich mit folgenden Themen beschäftigte:

1. Überprüfung der Verkehrssicherheit im Zuge der B 29, Westumgehung Aalen, bei der Anschlussstelle Albanus / Hüttlingen
2. Antrag auf Festlegung einer Einbahnstraße für die „Hohe Straße“ in Hüttlingen
3. Überprüfung der Verkehrssicherheit im Bereich der Kocherstraße 11 (Kinderhaus „Arche Noah“) in Hüttlingen
4. Überprüfung der Parksituation in der Beethovenstraße zwischen Gebäude Beethovenstraße 21 und der Abzweigung Bolzenweiler in Hüttlingen.
5. Festlegung eines Parkverbots im Bereich des Edeka-Marktes „Bölstler“ bei der Zufahrt zur Straubenmühle in Hüttlingen
6. Verbesserung des Standorts bei der stationären Geschwindigkeitsmessanlage im Zuge der Sulzdorfer Straße in Hüttlingen
7. Anordnung eines eingeschränkten Halteverbots auf Höhe der Grundstückszufahrt Lengenfelder Straße 17 in Hüttlingen
8. Aufstellung eines Verkehrsspiegels im Bereich Goldshöfer Straße 10/1 in Hüttlingen

Der Gemeinderat nahm Ausführungen zur Kenntnis.

Zur Westumgehung Aalen / Anschlussstelle Albanus-Hüttlingen stellten die Fraktionen CDU und Bürgerliste einen gemeinsamen Antrag, der nachstehend im Wortlaut abgedruckt wird:

Anlässlich der Überprüfung dieses Knotenpunktes auf Verkehrssicherheit durch die Verkehrsschau, sowie der Besichtigung und Vorstellung der bisherigen Planungsvariante durch den Umweltausschuss des Kreistages, stellen wir folgenden Antrag:

Überprüfung einer zusätzlichen Auffahrtsmöglichkeit für den Verkehr in Richtung Stuttgart auf die Westumgehung, sowie einer Abfahrtsmöglichkeit für den Verkehr aus Richtung Westhausen/A 7 von der Westumgehung, im Bereich östlich der B 19, Höhe jetzige Bushaltestelle mit Anbindung an die B 19

Angesichts der Tatsache, dass allein in den letzten 5 Jahren an diesem Knotenpunkt 21 Unfälle registriert wurden, 14 davon beim Ein- bzw. Abbiegen, dass 7 Personen verletzt wurden und ein Mensch getötet wurde (insgesamt seit Eröffnung sogar 3 tödliche Verkehrsunfälle), sind wir uns alles einig, dass hier schnellstmöglich eine Lösung gefunden werden muss. Es besteht auch Einigkeit darüber, dass dies nur mit einer zusätzlichen Auf- bzw. Abfahrtsmöglichkeit gegeben ist.

Die bisherige Planungsvariante des Regierungspräsidiums bindet die Kreisstraße unterhalb der Westumgehung, linksseitig entlang des Onatsbachtales hochführend an die Westumgehung an. Die Topographie vor Ort führt an dieser Stelle zu einer schwierigen technischen Umsetzbarkeit. Insbesondere Lärmschutzmaßnahmen, die aufgrund der räumlichen Nähe zum Wohngebiet unbedingt erforderlich sind, dürften hier äußerst schwierig zu realisieren sein, wenn sie ihren Zweck erfüllen und auch optisch verträglich sein sollen.

Bereits mehrfach wurde von Seiten des Gemeinderates angeregt eine Anbindung von der B 19 östlich hoch auf die Westumgehung zu prüfen. Genau an dieser Stelle befand sich während der Bauzeit der Westumgehung die Auf- und Abfahrt zur Straße. Auf mehrfaches Anfragen unsererseits auf eine Überprüfung dieser Möglichkeit, wurde bisher nur ausweichend und unbefriedigend geantwortet. Dass auf dieser Seite die Topographie nicht einfach ist, darüber sind wir uns durchaus im Klaren. Aber sie ist aus unserer Sicht auch nicht schwieriger, als bei der bisherigen Planungsvariante. Die Vorteile einer Anbindung an die B 19 an dieser Stelle liegen klar auf der Hand. Es ist bereits ein breiter Grünstreifen mit einem Bestand von hohen Bäumen vorhanden, der die auch hier erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen sowohl in der Ausführung als auch in ihrer optischen Gestaltung erheblich vereinfachen würden. Ein weiterer Vorteil liegt in der unmittelbaren verkehrlichen Anbindung des neuen Gewerbegebietes, sowie einer Entlastung der Bachstraße durch weiteren Verkehr.

Um dies beurteilen zu können, ist es aus unserer Sicht unumgänglich, dass die Verantwortlichen mit uns sprechen und sich ein Bild vor Ort machen müssen. So etwas kann nicht allein auf der Grundlage von Lageplänen, Karten und nach Aktenlage geplant und entschieden werden.

Wir beauftragen die Verwaltung diesen Antrag entsprechend umzusetzen.

Straßeninstandsetzungsprogramm 2010
In der Sitzung vom 24.06.2010 wurde dem Gemeinderat im Rahmen des Straßen-Schadenskatasters der dringende Sanierungsbedarf von Straßen und Schachtabdeckungen erläutert. Ebenso angesprochen wurden die dafür notwendigen finanziellen Mittel, die vom Verwaltungshaushalt bei weitem nicht abgedeckt werden können.

Der Gemeinderat hatte den Vorschlag eingebracht, solche dringenden Maßnahmen, durch Umschichtung finanzieller Mittel von geplanten, aber noch nicht begonnenen Maßnahmen 2010, vom Vermögenshaushalt in den Verwaltungshaushalt, zu finanzieren.

Durch die Umlagerung von geplanten Maßnahmen wie dem Radweg von Seitsberg nach Hüttlingen (Planungskosten) in Höhe von 30.000,- €, sowie Auflösung der Haushaltsreste für den Oberflächenwasserkanal Sulzdorf mit 60.000,- €  und Entlastungskanal Felsenweg mit 78.308,53 € könnten finanzielle Mittel in Höhe von 168.308,53 € freigesetzt werden.

Nach intensiver Beratung fasste der Gemeinderat den Beschluss:
• 148.000 Euro werden für das Straßeninstandsetzungsprogramm freigesetzt
• Für die Oberflächenkanalisation in Sulzdorf werden 10.000 Euro Planungskosten eingesetzt
• für die Herstellung des Radwegs Seitsberg - Hüttlingen werden 10.000 Euro eingestellt und die Verwaltung mit der Vermessung der Strecke beauftragt.