Der Gemeinderat unterwegs.
Rohbau SHW (SHS) besichtigt.
Ein beeindruckendes Bild bot sich dem Hüttlinger Gemeinderat am 13.10.2011 bei der Besichtigung des neuen Fabrikgebäudes von SHW (SHS). Selbst im Rohbau wurde der Eindruck von Größe und Weite vermittelt. Einzige Ausstattung ist momentan ein großer Kran, der noch vor Abschluss der Arbeiten im Gebäude platziert werden musste. Eigner Achim Brommer und Prokurist Thomas Wolter führten die interessierten Räte über das Gelände. Bis Ende des Jahres will die Firma den Bau abgeschlossen haben. Die Bevölkerung darf sich an einem „Tag der Offenen Tür“ über den neuen Hüttlinger Vorzeigebetrieb informieren.
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften
„Seitsberg-Unterfeld II + 1. Änderung Seitsberg-Süd“
Der Gemeinderat der Gemeinde Hüttlingen hat in seiner Sitzung am 22.09.2011 beschlossen für den Bereich „Entlang der Rotwiesenstraße“ einen Bebauungsplan aufzustellen, der die Bezeichnung „Seitsberg – Unterfeld II und 1. Änderung Seitsberg – Süd“ erhalten soll.Die Aufstellung des Bebauungsplanes ist für die Schaffung weiterer Baumöglichkeiten in Seitsberg unbedingt erforderlich.
Das vorgesehene Plangebiet liegt nördlich vom Ortsmittelpunkt des Teilortes Seitsberg und südlich des Baugebietes „Seitsberg/Süd“). Das geplante Baugebiet hat eine Größe von rund 3.050 m². Die planungsrechtlichen Festsetzungen und die örtlichen Bauvorschriften wurden aus dem Bebauungsplan „Seitsberg – Süd“ fortentwickelt.
Der Gemeinderat stimmte der Aufstellung des Bebauungsplanes entsprechend den textlichen Vorgaben und einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zu.
Neufassung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung)
Die bisherige Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Hüttlingen basierte auf der Mustersatzung des Gemeindetages aus dem Jahre 1997. Der Gemeindetag hat im Jahr 2007 die Satzungsmuster für die Wasserversorgung wie auch für die Abwasserbeseitigung aktualisiert. Zwischenzeitlich liegt eine neue Rechtsprechung zum Beitragsteil vor. Außerdem sind durch Neuregelungen im Wasserrecht Änderungen des allgemeinen Teils vorzunehmen.
Die Verbrauchsgebühren müssen nach der beiliegenden Kalkulation nicht angepasst werden. Die bisherigen Gebühren sind noch ausreichend.
Einige der wichtigsten Änderungen, die nun in die Wasserversorgungssatzung eingearbeitet wurden sind Bestimmungen zu: Zutrittsrecht, Nachprüfung von Messeinrichtungen, Verjährung von Schadensersatzansprüchen, Grundstücksflächen, Nutzungsmaß, usw.
Der Gemeinderat hat die vorgeschlagenen Änderungen zur Wasserversorgungssatzung beschlossen.
Kalkulation und Festsetzung des Wasserzinses
Nach dem Kommunalabgabengesetz von 2005 ist ein Gebührenbeschluss des Gemeinderats nur rechtmäßig, wenn er auf der Grundlage einer Kalkulation beruht. Diese Kalkulation bezieht sich auf einen bestimmten Zeitraum zwischen einem und fünf Jahren. Die Gemeinde ist verpflichtet, kostendeckende Gebühren zu erheben.
Letztmals wurde der Wasserzins auf der Grundlage des Rechnungsergebnisses 2008 für die Rechnungsjahre 2010 und 2011 kalkuliert. Von der Verwaltung wurde vorgeschlagen, den Kalkulationszeitraum wiederum auf zwei Jahre bis einschließlich 2013 festzusetzen.
Die ansatzfähigen Kosten belaufen sich für das Jahr 2012 auf 411.900 €. Für das Jahr 2013 wird von einer allgemeinen Steigerung von 1 % sowohl bei den Einnahmen, als auch bei den Ausgaben ausgegangen. Für die Jahre 2012 und 2013 ist daher von ansatzfähigen Kosten in Höhe von 827.071 € auszugehen. Die durchschnittlich verkaufte Wassermenge in den letzten Jahren beträgt 229.000 cbm. Die ansatzfähigen Durchschnittskosten in den nächsten zwei Jahren belaufen sich auf 827.071 €: (229.000 x 2) = 1,805 €. Der bisherige Wasserzins betrug 1,80 Euro/cbm Wasser, zuzüglich 7 % Mehrwertsteuer. Die Verwaltung schlägt vor für die Jahre 2012 und 2013 den Wasserzins erneut auf 1,80 € (zuzüglich 7% MWST) festzusetzen. Einschl. 7 % Mehrwertsteuer würde der Wasserzins dann weiterhin 1,93 Euro/cbm Wasser betragen.
Der Gemeinderat stimmte der vorgelegten Gebührenkalkulation zu.
Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg
Die allgemeine Finanzprüfung der Haushaltsjahre 2006 bis 2009 durch die Gemeindeprüfungsanstalt wurde in der Zeit vom 10.01.2011 bis 10.03.2011 durchgeführt. Mit Schreiben vom 23. September 2011 ist der Prüfungsbericht bei der Gemeinde Hüttlingen eingegangen. Die Prüfung hat ergeben, dass die Verwaltung sachkundig und ordnungsgemäß gearbeitet hat.
Der Gemeinderat nahm zustimmend von der allgemeinen Finanzprüfung der Jahre 2006 bis 2009 Kenntnis.
Hort an der Alemannenschule
Zwischenbericht
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.04.2011 beschlossen, einen Hort an der Alemannenschule einzurichten. Vor dem Schuljahresbeginn 2011/2012 lagen bereits 18 verbindliche Anmeldungen vor, so dass der Hortbetrieb pünktlich am 12. September 2011 starten konnte.
Hortleiterin Christine Klumpp gab nun dem Gemeinderat einen aktuellen Bericht über die Entwicklung:
„Während der Sommerferien wurden die ehem. Klassenräume, in denen der Hortbetrieb stattfindet, neu gestrichen und es wurde eine Glasverbindungstüre zwischen den beiden Räumen eingebaut. Somit wird ermöglicht, dass die Kinder in einem Raum spielen während im anderen Raum (ungestört) Hausaufgabenbetreuung stattfinden kann.
Die Anmeldezahlen stiegen im September noch weiter an. Derzeit werden im Hort bis zu 24 Kinder betreut. Die vorliegende Betriebserlaubnis gestattet eine Betreuung von maximal 25 Kindern in einer Hortgruppe. Ebenfalls kam zu Beginn des Hortbetriebs von Seiten der Eltern zu einigen Änderungswünschen des Betreuungsumfangs (z.B. Zu- bzw. Abbestellung von Mittagessen, Änderung der Anzahl der Betreuungstage). Es wurde nahezu allen (nachträglichen) Änderungswünschen der Eltern entsprochen auch wenn dies teilweise zu einem erheblichen Mehraufwand in der Verwaltung geführt hat.
Das gemeinsame Mittagessen wird montags, mittwochs und freitags in den Räumlichkeiten des Hortes eingenommen, während aufgrund der hohen Anmeldezahlen dienstags und donnerstags zusammen mit den Schülern der Klassen 8 und 9 in der Limeshalle gegessen wird.
Insgesamt werden derzeit 65 Schulmittagessen pro Woche vom Gasthaus Lamm zubereitet.
Aufgrund der bisherigen Entwicklung der Anmeldezahlen kann davon ausgegangen werden, dass sich der Hort an der Alemannenschule auch im kommenden Schuljahr 2012/2013 großer Beliebtheit erfreuen wird und aus heutiger Sicht über das Schuljahr 2011/2012 erhalten bleibt.
Im Rahmen der Elternarbeit ist im Frühjahr 2012 ein Elternabend geplant. Das Ziel besteht darin, die Anregungen und Wünsche der Eltern zu erfahren um diesen besser gerecht werden zu können.
Der Gemeinderat nahm vom Sachverhalt zustimmend Kenntnis.
Antrag des TSV Hüttlingen auf Zuschuss zur
Beschaffung von Sportgeräten
Mit Schreiben vom 29.09.2011 hat der TSV Hüttlingen einen Antrag auf Gemeindezuschuss für Investitionen entsprechend den Vereinsförderrichtlinien der Gemeinde Hüttlingen für die Neuanschaffung eines Sprungtisches und einer Rollmatte gestellt. Kosten für den Sprungtisch: 2280,67 Euro und Kosten für die Rollmatten: 991,13 Euro.
Es wurde beantragt einen Gemeindezuschuss im Rahmen der Vereinsförderrichtlinien in Höhe von 15 % zu geben.
Gemäß den Richtlinien über die Förderung der Vereine vom 23.07.2009 bewilligte der Gemeinderat die beantragte Bezuschussung.
Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich
des ehemaligen Hollandgärtners
Mit der geplanten FNP-Änderung beabsichtigen die Stadt Aalen sowie die Gemeinde Essingen dem Bereich der Konversionsbrache (beim ehemaligen Hollandgärtner) wieder eine Nachfolgenutzung zuzuführen. Mit der 40. FNP-Änderung soll parallel die Voraussetzung für die Ansiedlung eines Gewerbebetriebs und eines Sportfachmarkts geschaffen werden. Die Planänderung wird von der Verwaltungsgemeinschaft Aalen durchgeführt und dient der Wirtschaftsförderung.
Der Gemeinderat stimmte der beantragten Änderung des Flächennutzungsplanes zu.