Buchstabe V
Vaterschaftsanerkennungen
  • Zuständig für Fragen bei Aufnahme von Vaterschaftsanerkenntnissen und Ergänzung der Geburtseinträge aufgrund einer Vaterschaftsanerkennung ist das Standesamt, Frau Schlipf, Zimmer Nr. 22, Telefon 07361/9778-20, karin.schlipf@huettlingen.de

    Voraussetzungen:
    - Die Vaterschaftsanerkennung wird in der Regel beim Jugendamt oder beim
    Standesamt beurkundet; sie kann aber auch bei einem Notar beurkundet werden.
    - Die Zustimmung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung ist erforderlich.
  • Erforderliche Unterlagen für die Ergänzung des Geburtseintrags:
    - Wirksame Vaterschaftsanerkennung.
    - Geburtsurkunde des Vaters.
    - Geburtsurkunde des Kindes.
    - Gültiger Personalausweis oder Reisepass.
    - Bei ausländischer Beteiligung können weitere Unterlagen erforderlich sein.
  • Den Urkunden in fremdländischer Sprache müssen von einem anerkannten Übersetzer gefertigte Übersetzungen beigefügt werden.
Veranstaltungskalender
  • Der Veranstaltungskalender kann beim Hauptamt, Frau Schneider, Zimmer Nr. 01, Telefon 07361/9778-10,  simone.schneider@huettlingen.de kostenlos abgeholt oder angefordert werden.