Zuständig für Fragen bei Aufnahme von Vaterschaftsanerkenntnissen und Ergänzung der Geburtseinträge aufgrund einer Vaterschaftsanerkennung ist das Standesamt, Frau Schlipf, Zimmer Nr. 22, Telefon 07361/9778-20, karin.schlipf@huettlingen.de
Voraussetzungen: - Die Vaterschaftsanerkennung wird in der Regel beim Jugendamt oder beim Standesamt beurkundet; sie kann aber auch bei einem Notar beurkundet werden. - Die Zustimmung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung ist erforderlich.
Erforderliche Unterlagen für die Ergänzung des Geburtseintrags: - Wirksame Vaterschaftsanerkennung. - Geburtsurkunde des Vaters. - Geburtsurkunde des Kindes. - Gültiger Personalausweis oder Reisepass. - Bei ausländischer Beteiligung können weitere Unterlagen erforderlich sein.
Den Urkunden in fremdländischer Sprache müssen von einem anerkannten Übersetzer gefertigte Übersetzungen beigefügt werden.
Veranstaltungskalender
Der Veranstaltungskalender kann beim Hauptamt, Frau Schneider, Zimmer Nr. 01, Telefon 07361/9778-10, simone.schneider@huettlingen.de kostenlos abgeholt oder angefordert werden.