Buchstabe V
Vaterschaftsanerkennungen
  • Zuständig für Fragen bei Aufnahme von Vaterschaftsanerkenntnissen ist das Standesamt, Frau Gold, Zimmer Nr. 22, Telefon 07361/9778-22, petra.gold@huettlingen.de

    Voraussetzungen:
    - Die Vaterschaftsanerkennung wird in der Regel beim Jugendamt oder beim
    Standesamt beurkundet; sie kann aber auch bei einem Notar beurkundet werden.
    - Die Zustimmung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung ist erforderlich.
  • Erforderliche Unterlagen:
    - Auszug aus dem Geburtsregister des Vaters
    - Gültiger Personalausweis bzw. Reisepass
Veranstaltungskalender
  • Der Veranstaltungskalender kann beim Hauptamt, Frau Schneider, Zimmer Nr. 01, Telefon 07361/9778-10,  simone.schneider@huettlingen.de kostenlos abgeholt oder angefordert werden.