| Reisepass (ePass) |
Seit dem 01.11.2005 werden die neuen ePässe mit biometrischen Merkmalen ausgestellt. ePass steht für "elektronischer Pass". Biometrie ist die Technik der Erkennung von Personen anhand persönlicher Charakteristika, die biometrischen Merkmale im ePass sind zunächst Ihr Gesicht (daher ist ein geeignetes Lichtbild erforderlich), ab März 2007 zusätzlich noch Fingerabdrücke. Weitergehende Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des Bundesinnenministeriums.
Die bereits ausgestellten maschinenlesbaren Pässe behalten ihre ursprüngliche Gültigkeit.
Für Ihren Neuantrag benötigen wir
Sie müssen eigenhändig unterschreiben, nachdem eine Sachbearbeiterin oder ein Sachbearbeiter den Antrag in Ihrem Beisein ausgefüllt hat. Sie können sich also nicht vertreten lassen.
Durch den Einsatz eines neuen Verfahrens wurde die Bearbeitungszeit für Ausweisdokumente deutlich reduziert. Die Bundesdruckerei in Berlin produziert die Pässe in ca. 3 bis 4 Wochen. Im Einzelfall kann es auch einmal länger dauern, die Gemeinde Hüttlingen hat hierauf leider keinen Einfluss. Für Eilfälle gibt es den Expresspass. Haben Sie Ihren Pass verloren oder ist er Ihnen gestohlen worden, teilen Sie dies bitte umgehend dem Bürgerservice der Gemeinde Hüttlingen mit. Bringen Sie bitte als Identitätsnachweis ein anderes Lichtbilddokument oder Ihren Führerschein sowie Ihr Familienstammbuch oder Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde mit.
Die Gültigkeit eines Reisepasses beträgt 10 Jahre, bei Personen unter 26 Jahre 5 Jahre.
Ab dem 01.11.2005 gelten folgende Gebühren: Reisepass (ePass) 59 Euro, für Personen unter 26 Jahre 37,50 Euro. Die Zusatzgebühr für einen Expresspass beträgt 32 Euro, für einen 48 Seiten Pass 22 Euro. Eine Reisepassänderung kostet 6 Euro
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