Buchstabe L
- Was ist der Landes-Familienpass ?
Das Land Baden-Württemberg gewährt den unten genannten Familien den vergünstigten Besuch von Staatlichen Schlössern, Gärten und Museen wie z.B. das Schloss Heidelberg, das Blühende Barock in Ludwigsburg, Staatsgalerie Stuttgart, das Deutschordensmuseum in Bad Mergentheim oder das Landesmuseum für Technik und Arbeit in Mannheim, sowie des Landeszoos Wilhelma in Stuttgart.
- Wer erhält den Landes-Familienpass ?
Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben
· Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
· Familien mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind mit mindestens 50 v.H. Erwerbsminderung
- Wo erhält man den Landes-Familienpass ?
Der Antrag auf Ausstellung des Landes-Familienpasses kann im Rathaus, Zimmer 03 (Telefon 07361/9778-14) gestellt werden.
- Wie funktioniert das mit dem Landes-Familienpass ?
Nach Prüfung des Antrags erhalten die betreffenden Familien einen Landes-Familienpass. Dieser wird in der Regel nur einmal ausgestellt und gilt solange weiter, wie die Anspruchsvoraussetzungen vorhanden sind. Zum Landes-Familienpass selbst werden dann jährlich noch die sogenannten Gutscheinhefte verteilt, die zugleich einen Überblick über die zahlreichen Landeseinrichtungen geben. Die darin enthaltenen Gutscheine sind beim Besuch der jeweiligen Einrichtung unter Vorlage des Landes-Familienpasses dort abzugeben.
- Bitte legen Sie bei der Antragstellung Ihren Personalausweis oder Reisepass vor. Benötigen Sie eine Ersatzlohnsteuerkarte (Original ist verlorengegangen), müssen Sie für die Ersatzausstellung eine Gebühr von € 5,- entrichten. Sind Sie erst vor kurzem zugezogen, informieren Sie sich beim Einwohnermeldeamt, Frau Bauhammer, Zimmer Nr. 03, Telefon 07361/ 9778-14 christina.bauhammer@huettlingen.de, ob gegebenenfalls für die Ausstellung der Lohnsteuerkarte noch die Behörde Ihres bisherigen Wohnortes zuständig ist.
- Sind bei Ihnen lohnsteuerrelevante Änderungen in den persönlichen Verhältnissen eingetreten (z. B. durch Heirat, Geburt eines Kindes oder Änderung der Religion), können Sie beim Einwohnermeldeamt die Änderung Ihrer Lohnsteuerkarte vornehmen lassen. Neben Ihrer Lohnsteuerkarte (gegebenenfalls auch die Ihres Ehegatten) bringen Sie bitte auch den Nachweis über die eingetretene Änderung mit (z. B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde Ihres Kindes, Bescheinigung der Kirche).
- Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass.
- Lohnsteuerkarte.
- Nachweis über die Änderung.