Buchstabe K
- Für Ihr Kind, das noch nicht 16 Jahre alt ist, erhalten Sie beim Passamt, Frau Bauhammer, Zimmer Nr. 03, Telefon 07361/9778-14 christina.bauhammer@huettlingen.de, auf Antrag einen Kinderausweis. Hat Ihr Kind das 10. Lebensjahr vollendet, müssen Sie in jedem Fall zwei Lichtbilder (45 mm x 35 mm im Hochformat mit hellem Hintergrund) des Kindes mitbringen. Bei Reisen in bestimmte Länder ist teilweise auch bei Kindern unter 10 Jahren ein Lichtbild erforderlich. Zum Nachweis der Identität des Kindes legen Sie bitte die Geburtsurkunde des Kindes oder Ihr Familienbuch im Einwohnermeldeamt vor. Die Gebühr für einen Kinderausweis beträgt € 5,00.-.
- Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Nachweis über die Identität des Kindes.
- Gegebenenfalls Lichtbilder.
- Der Austritt aus einer Kirche, die den Status „Körperschaft des öffentlichen Recht “ besitzt, kann beim Standesamt, Frau Gold, Zimmer Nr. 22, Telefon 07361/9778-22 petra.gold@huettlingen.de gegen eine Gebühr von € 50,- (Jugendliche von 14 bis 18 Jahren € 25,- und bis 14 Jahre € 10,-) erklärt werden.
- Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass.