Buchstabe F
Familienbücher

Anlegung und Fortführung

  • Seit 1.1.1958 wird bei jeder Eheschließung ein Familienbuch angelegt, das neben den Geburtsdaten der Ehegatten und den Daten ihrer Eheschließung auch ihren Ehenamen und die Namen der Eltern enthält. In dieses Familienbuch werden später auch die aus der Ehe hervorgegangenen Kinder eingetragen. Ebenso wird die Auflösung der Ehe durch Tod eines Ehegatten oder Scheidung vermerkt. Das Familienbuch wird immer am jeweiligen Wohnort der Ehegatten geführt. Außerdem kann ein Familienbuch auch auf Antrag angelegt werden, wenn die Ehe im Ausland geschlossen worden ist und mindestens ein Ehegatte Deutscher ist.
  • Wurde die Ehe geschieden, so wird das Familienbuch beim letzten gemeinsamen Wohnort der Ehegatten bzw. nach dem Tod eines Ehegatten am jeweiligen Wohnort des überlebenden Ehegatten geführt.

Ausstellung von Abschriften aus dem Familienbuch

  • Aus dem Familienbuch können jederzeit Abschriften beantragt und ausgestellt werden. Da das Familienbuch neben der Eheschließung der Ehegatten und ihrem Ehenamen auch die Geburten der aus der Ehe hervorgegangenen Kinder beweist, ist eine Abschrift aus dem Familienbuch (Fotokopie) für vielfältige Zwecke verwendbar. Die Gebühr für eine beglaubigte Abschrift beträgt zur Zeit 7 €.
  • Auskünfte erhalten Sie im Standesamt bei Frau Schlipf, Zimmer Nr. 22, Telefon 07361/9778-20, karin.schlipf@huettlingen.de
Fischereischeine
  • Zur Ausüung der Fischerei wird u.a. ein Fischereischein benötigt. Anträge werden im Rathaus, Zimmer 03 entgegengenommen. Telefonische Auskünfte erhalten Sie unter Rufnummer 07361/9778-14. Zur Antragstellung werden benötigt:
  • · Nachweis der Sachkunde (z.B. Fischerprüfung in Baden- Württemberg)
    · 1 Lichtbild
    · Verwaltungsgebühr je nach Laufzeit des Fischereischeines in unterschiedlicher Höhe (aktuelle Beträge bitte erfragen!)
  • Für Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr werden vereinfachte Jugend-Fischereischeine ausgestellt, die jedoch nur zur Ausübung der Fischerei unter Aufsicht eines mindestens 18 Jahre alten Inhabers eines regulären Fischereischeines berechtigen.

Führerscheinanträge

Übersicht über die erforderlichen Unterlagen

Neuantrag:

  • · 1 Lichtbild, ggfs 2 Lichtbilder (bei Antrag auf 2 Klassen, z.B. A + B, früher: 1 + 3)
    · Sehtest
    · Nachweis über Sofortmaßnahmen am Unfallort ("Erste-Hilfe-Nachweis")
    · zusätzlich bei Klasse C (früher: Klasse 2):
    - ärztliche Bescheinigung der gesundheitl. Eignung für diese Führerscheinklasse
    · Nachweis über Einzahlung der Verwaltungsgebühren


z. Wiedererteilung/Fahrgastbeförderung:

  • · 1 Lichtbild
    · Führerscheinentzug länger als 2 Jahre: Sehtest
    · Polizeiliches Führungszeugnis
  • Grundsätzlich gilt für alle Anträge:
    Persönliche Vorsprache des Antragstellers beim Bürgermeisteramt Hüttlingen ist erforderlich, da der Antrag eigenhändig vor einem Bediensteten unterschrieben werden muss. Die Gebühr beträgt bei jedem Antrag 5 €, teilweise muss gleichzeitig ein polizeiliches. Führungszeugnis beantragt werden (zusätzliche Gebühr: 10 €).
Führungszeugnis
  • Frau Bauhammer, Zimmer Nr. 03, Telefon 07361/9778-14 christina.bauhammer@huettlingen.de  nimmt Ihren Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses aus dem Bundeszentralregister entgegen. Der Antrag muss persönlich gestellt werden. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist nicht möglich. Der Antragsteller muss seine Identität durch Vorlage seines Passes oder Personalausweises nachweisen.
    Die Gebühr für die Erteilung eines Führungszeugnisses beträgt 13 €.
  • Der Antragsteller kann verlangen, dass das bei einer Behörde vorzulegende Führungszeugnis, wenn es Eintragungen enthält, zunächst an ein von ihm benanntes Amtsgericht übersandt wird. Dort kann er das Führungszeugnis einsehen und über die Weiterleitung bzw. Vernichtung entscheiden.
    Die Übersendung des Führungszeugnisses wird in ca. 1 - 2 Wochen erfolgen. Eventuelle Rückfragen sind an das Amt zu entrichten, das den Antrag entgegengenommen hat.

Es gibt folgende Belegarten:

  • N  wenn das Führungszeugnis für private Zwecke benötigt wird (z. B. Einstellung bei einem privaten Arbeitgeber, Einschreibung bei einer Universität oder Hochschule, Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer, sonstige private Zwecke).
  • 0 wenn das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist. Die Übersendung erfolgt direkt an die Behörde. Gemäß § 32 Abs. 2 BZRG enthält es mehr Angaben als bei Belegart N, insbesondere Verwaltungsgerichtsentscheidungen und Verurteilungen wegen Straftaten im Zusammenhang mit einem Gewerbe.
  • P wenn das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist, der Antragsteller jedoch zuvor bei einem Amtsgericht seiner Wahl das Führungszeugnis einsehen und über die weitere Verwendung entscheiden will. 
     
  • Notwendige Unterlagen, die bei der Antragstellung vorgelegt werden müssen:
    - Gültiger Personalausweis oder Reisepass.
Friedhof (Gräberverwaltung)
  • Die Gräberverwaltung der Friedhöfe wird von der Gemeinde Hüttlingen durchgeführt. Der Termin der Beisetzung muss vor der Festlegung mit der Friedhofsverwaltung, Herrn Bolz, Zimmer Nr. 16, Telefon 07361/9778-16 abgesprochen werden.