Buchstabe E
Ehefähigkeit & Eheschließung
  • Bitte nehmen Sie in jedem Fall rechtzeitig vor der Anmeldung der Eheschließung persönlich mit uns Kontakt auf.
  • Für Fragen im Standesamt steht Ihnen Frau Schlipf karin.schlipf@huettlingen.de zur Verfügung. Bitte bringen Sie zur Anmeldung der Eheschließung auf jeden Fall Ihre Pässe oder Personalausweise mit.

Ehefähigkeitszeugnisse

  • Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist nur dann erforderlich, wenn der ausländische Staat dies fordert. Auskünfte erhalten Sie bei den jeweiligen Auslandsvertretungen. Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnis ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz bzw. bei Wohnsitz im Ausland seinen letzten Wohnsitz hatte.

Erforderliche Unterlagen im Regelfall:

  • Für den deutschen Staatsangehörigen:
    - Gültiger Personalausweis oder Reisepass.
    - Meldebescheinigung (gegebenenfalls die Abmeldebescheinigung bei   Wohnsitz im  Ausland).
    - Abstammungsurkunde bzw. Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern.
    - Gegebenenfalls Nachweise über die Auflösungen von Vorehen (Scheidungsurteil) und eine Abschrift aus dem Familienbuch der letzten Ehe (Bei Eheschließungen vor 1958: Heiratsurkunde).
  • Für den ausländischen Staatsangehörigen:
    - Geburtsurkunde.
    - Nachweis über den Familienstand (Familienstandsbescheinigung).
    - Melde- bzw. Aufenthaltsbescheinigung der ausländischen Meldebehörde.
    - Gegebenenfalls Nachweis über die Auflösung von Vorehen und Heiratsurkunde.
    - Reisepasskopie.
  • Den Urkunden in fremdländischer Sprache müssen von einem anerkannten Übersetzer gefertigte Übersetzungen beigefügt werden.

Eheschließung: Anmeldung der Eheschließung (beide Deutsche)

  • Es ist zweckmäßig, dass sich beide Partner vor der Anmeldung der Eheschließung persönlich im Standesamt bei Frau Schlipf, karin.schlipf@huettlingen.de erkundigen, welche Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung erforderlich sind. Bitte bringen Sie zur Anmeldung der Eheschließung auf jeden Fall Ihre Pässe oder Personalausweise mit.
  • Die Eheschließung kann bei dem Standesamt angemeldet werden, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat. Es sollten möglichst beide Partner persönlich zur Anmeldung der Eheschließung kommen. Den Termin für Ihre Eheschließung können Sie sich rechtzeitig persönlich, telefonisch oder schriftlich vormerken lassen (auch schon vor der Anmeldung der Eheschließung). Entweder Sie kommen persönlich vorbei oder schreiben uns.
  • Die Eheschließung kann bei jedem beliebigen Standesamt in Deutschland erfolgen. Sie kann frühestens 6 Monate vor dem Eheschließungstermin angemeldet werden. Für die Eheschließung können Sie bis zu 2 Trauzeugen benennen, die volljährig sein müssen.
  • Im Allgemeinen werden folgende Unterlagen benötigt (jeweils für beide Partner):
    - Gültiger Personalausweis oder Reisepass.
    - Aufenthaltsbescheinigung vom zuständigen Einwohnermeldeamt (entfällt, wenn die Verlobten am Wohnort heiraten).
    - Beglaubigte Abschrift oder beglaubigter Auszug aus dem Familienbuch der Eltern, das beim Standesamt des Wohnortes der Eltern geführt wird.
     
  • Waren einer oder beide Partner bereits verheiratet, so benötigen sie zusätzlich:
    - Scheidungsurteil (mit Vermerk der Rechtskraft) der Vorehe.
    - Sterbeurkunde (bei Verwitweten).
    - Beglaubigte Abschrift oder Auszug aus dem Familienbuch der Vorehe. Dieses wird beim Standesamt des letzten gemeinsamen Wohnsitzes geführt.
    - Abstammungsurkunde (Beim Geburtsstandesamt erhältlich).


Eheschließung (Ausländerbeteiligung)

  • Die erforderlichen Unterlagen sind von der jeweiligen Staatsangehörigkeit und dem Familienstand der Partner abhängig und können daher von Fall zu Fall sehr unterschiedlich sein. Eine allgemein gültige Auskunft kann daher nicht gegeben werden. Es ist zweckmäßig, dass sich beide Partner vor der Anmeldung der Eheschließung persönlich erkundigen, welche Unterlagen erforderlich sind.
  • Auskünfte erhalten Sie bei Frau Schlipf karin.schlipf@huettlingen.de Bitte bringen Sie zur Anmeldung der Eheschließung auf jeden Fall einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit. Die Eheschließung kann bei dem Standesamt angemeldet werden, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat.
  • Die Eheschließung kann bei jedem beliebigen Standesamt in Deutschland innerhalb von 6 Monaten nach der Anmeldung erfolgen. Für die Eheschließung können Sie bis zu 2 Trauzeugen benennen, die volljährig sein müssen.

"SICH DIE HAND REICHEN"

So lautet der Titel des "Hochzeitbildes" von Paul Groll aus Lauchheim Die Reproduktion dieses Bildes soll Sie in ihre gemeinsame Zukunft begleiten. Dargestellt sind zwei Personen, die sich die Hände, in denen sie goldene Ringe tragen, voll Zuversicht reichen. Das  Paar sitzt in einem Boot, darüber schweben zwei Schutzengel. Den Hintergrund  bildet eine Landschaft, die mit Blumen und Blüten übersäht ist. Die Farben Rot, Grün und  Weiß sind die Farben der Liebe, der Hoffnung und der Reinheit. Da die Gedanken frei sind, dürfen und sollen Sie natürlich Ihrer eigenen Interpretation den Vorzug geben.

So  wünschen wir Ihnen auf Ihrem gemeinsamen weiteren Lebensweg alles Gute, viel Glück und Lebensfreude.

SichdieHandreichen
Paul Groll´s "Sich die Hand reichen"