Wenn Sie Steuern und Abgaben an die Gemeinde bisher noch durch Überweisungen bezahlen, sollten Sie sich überlegen, welche Vorteile Ihnen das Abbuchungsverfahren bringt.
Vorteile sind, dass
- für Sie die Überwachung der Zahlungstermine entfällt
- Mahngebühren für Sie nicht entstehen können
- Säumniszuschläge wegen verspäteter Zahlung nicht entstehen
- Ihnen der Weg zur Kasse oder das Schreiben von Überweisungen abgenommen wird.
Nachteile entstehen Ihnen nicht, weil
- die Abgabe zurückbezahlt wird, wenn Sie der Belastung widersprechen
- die Einzugsermächtigung von Ihnen jederzeit zurückgenommen werden kann.
Formular Abbuchungsermächtigung
- Wenn Ihnen durch Bekanntgabe Ihrer Anschrift eine Gefährdung durch Dritte droht können Sie mit einer entsprechenden Begründung die Weitergabe Ihrer Daten aus dem Melderegister sperren (Auskunftssperre nach § 33 Meldegesetz). Ihre Daten dürfen dann ohne Ihre Zustimmung nur an amtliche Stellen weiter gegeben werden. Der Eintrag der Auskunftssperre wird mit einer Verwaltungsgebühr von 15 € belegt.
- Gebührenfrei können Sie gemäß § 34 Meldegesetz die Veröffentlichung Ihrer Daten an die Presse für Alters- und Ehejubiläen, für Einwohnerbücher und an Parteien und Träger von Wahlvorschlägen verhindern.
- Für nähere Informationen wenden Sie sich an das Einwohnermeldeamt Herrn Berth, Zimmer Nr.03, Telefon 07361/9778-14 oder 07361/9778-13 Karl.Berth@huettlingen.de