...seit 1. November 2010
Er kommt am 1. November 2010, er hat das praktische Format einer Scheckkarte und er bietet Ihnen darüber hinaus neue Funktionen und viele Einsatzmöglichkeiten in der Online-Welt.
Den neuen Personalausweis bekommen Sie auf Antrag ab dem 1. November 2010 in der Personalausweisbehörde Ihres Bürgeramts. Eine Umtauschpflicht vor dem Ablauf der Gültigkeit Ihres bisherigen Ausweises besteht nicht. Alle alten Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrem Ablaufdatum.
Für weitere nützliche Informationen klicken Sie bitte auf folgenden Link:

Wichtige Informationen zur Online-Ausweisfunktion (2,1MB):
