Ab 2011 gibt es keine Lohnsteuerkarte in Papierform mehr. Die Lohnsteuerkarte 2010 behält bis zur Einführung des elektronischen Verfahrens (voraussichtlich 2012) ihre Gültigkeit.
Die Gemeinden bleiben bis zum 31.12.2010 für die Ausstellung und Änderung der Lohnsteuerkarte 2010 zuständig.
2011 wechselt die Zuständigkeit für die Ausstellung von neuen Lohnsteuerkarten in Form von Ersatzbescheinigungen sowie für die Änderung der Lohnsteuermerkmale, z.B. Eintragung von Kindern, Steuerklassenwechsel, Religionszugehörigkeit auf die Finanzämter.
Bei Fragen hilft das Finanzamt Aalen weiter, Tel. 07361 – 9578-0
Mehr Infos unter www.elster.de
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