Hinweis für Hundehalter
Verunreinigungen durch Hunde
Bei der Gemeindeverwaltung sind erneut Beschwerden eingegangen, dass Hunde ihre Notdurft auf Gehwegen, in fremden Vorgärten/privaten Grundstücken oder in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen verrichten.

Insbesondere wurde auch die Buxenbergstraße genannt.

Wir weisen die Hundehalter ausdrücklich darauf hin, dass nach der Polizeiverordnung (Umweltschutzverordnung) der Gemeinde Hüttlingen der Halter eines Hundes bzw. Tieres dafür zu sorgen hat, dass dieses seine Notdurft nicht in den o.g. Bereichen verrichtet.

Dennoch dort abgelagerter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen.

An 3 Standorten im Gemeindegebiet stehen Hundetoiletten zur Verfügung:
- Ortsverbindungsweg Hüttlingen nach Seitsberg beim Wasserturm
- Baugebiet Wasserstall/Teich in der Verlängerung der Brünner Straße
- Einfahrt zum Tennis- und Schützenhausparkplatz

Verstöße gegen die Umweltschutzverordnung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Wir appellieren an alle Hundehalter, nicht zu einem „Ärgernis der Allgemeinheit“ zu werden und die genannten Hinweise zu beachten.

Bürgermeisteramt