Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) der Gemeinde Hüttling
Aufgrund von § 45 b Abs. 4 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG), §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Hüttlingen am 24.11.2011 folgende Satzungsänderung beschlossen:

§ 1 Änderungen

§ 42 Höhe der Abwassergebühren
(1) Die Schmutzwassergebühr (§ 40) beträgt je m³ Abwasser 2,96 Euro.
(2) Die Niederschlagswassergebühr (§ 40a) beträgt je m² versiegelte Fläche 0,17 Euro.
(3) Die Gebühr für sonstige Einleitungen (§ 8 Abs. 3) beträgt je m³ Abwasser oder Wasser 20,55 Euro.
(4) Die Abwassergebühr für Abwasser, das zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht wird (§ 38 Abs. 3), beträgt:
a) bei Abwasser aus Kleinkläranlagen: je m³ Abwasser 34,25 Euro,
b) bei Abwasser aus geschlossenen Gruben je m³ Abwasser 2,74 Euro.
(5) (unverändert)


§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzungsänderung tritt am 01.01.2012 in Kraft.