Sperrzeitenregelung in der Fastnachtszeit
in der Nacht vom Rosenmontag zum Fastnachtsdienstag
Sperrzeitregelung für Schank- und Speisegaststätten sowie für öffentliche Vergnügungsstätten und Spielhallen in der Fastnachtszeit

Wie das Landratsamt mitteilt, beginnt die Sperrzeit für erlaubnispflichtige und erlaubnisfreie Schank- und Speisegaststätten sowie für öffentliche Vergnügungsstätten in der Nacht vom Rosenmontag (20.02.2012) zum Fastnachtsdienstag (21.02.2012) um 5:00 Uhr. In Spielhallen beginnt die Sperrzeit bereits um 0:00 Uhr. Die Sperrzeiten enden jeweils um 6:00 Uhr